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Allgemeine Kooperationsbedingungen

der AllRide GmbH für das „Jobticket+“

Version: 3.0

Stand: Juli 2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Kooperationsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung des „Jobticket+“-Programms der AllRide GmbH („AllRide“) durch Unternehmen („Firmenkunden“). Jobticket+ basiert auf dem Deutschlandticket und weiteren Mobilitätsleistungen und ist ein umfassendes Mobilitätsangebot sowie eine Softwarelösung zum Management der Jobtickets und weiterer Mobilitätsangebote für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden ein vergünstigtes Ticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bereitstellen möchten.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über ein registriertes Firmenkonto bei AllRide verfügen. Die Buchung und Verwaltung erfolgt über die Plattform „Jobticket+“ von TicketPlus+ (https://www.ticket-plus.app/jobticket-fuer-unternehmen), einem Service der AllRide GmbH.

1.3 Diese Bedingungen gelten als Vertragsabschluss zwischen AllRide und dem Firmenkunden und werden durch die Nutzung der Plattform akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Firmenkunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AllRide hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Jobticket+ muss der Firmenkunde ein Konto bei AllRide registrieren und die erforderlichen Unternehmensdaten angeben.

2.2 Der Firmenkunde beantragt die Teilnahme am Jobticket+ durch eine verbindliche Anmeldung über die Plattform. Die Annahme des Antrags erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail von AllRide und die Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden. Erst mit Zugang dieser Bestätigung und Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden kommt der Vertrag zustande.

2.3 Der Firmenkunde verpflichtet sich, alle angegebenen Unternehmensdaten korrekt und aktuell zu halten.

2.4 Die Registrierung auf der AllRide-Plattform erfolgt kostenfrei. Kosten entstehen für Firmenkunden erst mit der erstmaligen Ausstellung eines Jobticket+.

2.5 Der Vertrag über den Kauf eines Jobticket-Abonnements kommt mit dem jeweils für den Kunden zuständigen KVP („Kundenvertragspartner“ oder „KVP“) zustande. Die Bestimmung und Zuordnung des jeweils zuständigen KVP erfolgt systemseitig automatisiert auf Basis der Postleitzahl des jeweiligen Endverbrauchers (Mitarbeitenden) unter strikter Anwendung der jeweils gesetzlich geltenden Tarifbestimmungen.

2.6 Jobticket bezugsberechtigt sind alle in einem Anstellungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer bzw. Mitarbeitenden des Arbeitgeberunternehmens. Die Bezugsberechtigung der Kunden wird beim erstmaligen Jobticket-Vertragsschluss (Neukunden) und danach fortlaufend monatlich (Bestandskunden) in Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeberunternehmen nach Maßgabe der nachstehenden Absätze geprüft.

2.7 Das im Onlineshop angebotene Jobticket-Abonnement stellt kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung bzw. verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Jobticket-Abonnements. Der Vertrag über das Abonnement kommt erst mit der Annahme/Bestätigung der Bestellung durch die AllRide, in Vertretung des KVP, und nach Eintritt der in den folgenden Absätzen bezeichneten aufschiebenden Bedingung zustande. Mit Auswahl des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“, “Jetzt kaufen”, "Mitarbeiter hinzufügen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Bestätigung gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (verbindliches Angebot) für das Jobticket-Abonnement auf.

2.8 Das Jobticket-Abonnement kann mittels Auswahl der Starttermine und der hinterlegten persönlichen Daten sowie Zahlungsdaten bestellt werden. Als Starttermin kann jeweils der 1. eines Monats ausgewählt werden. Ein Starttermin unmittelbar zum 1. des Monats setzt ausschließlich vor der erstmaligen Bestellung im ersten Vertragsmonat voraus, dass die entsprechende Bestellung bis zum 25. des jeweiligen Vormonats im Onlineshop eingegangen ist. Ab dem zweiten Vertragsmonat können Bestellungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung (ohne Vorlaufzeit) auch für den jeweils laufenden Monat getätigt werden; in diesem Fall entstehen die Kosten unmittelbar mit Ausführung der Bestellung.

2.9 Der Jobticket Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (hier E-Mail) als Bestellbestätigung. Diese E-Mail-Bestellbestätigung wird ausschließlich an den jeweiligen Mitarbeitenden versandt. Der Administrator des Firmenkunden (Admin) erhält stattdessen ein unmittelbares visuelles Feedback im Unternehmensdashboard über den Status der Bestellung (z.B. Anzeige, ob das Ticket erfolgreich geplant oder bereits aktiv ist).

2.10 Eine Bestellung des Jobtickets durch den Kunden zum 1. eines Monats muss ausschließlich im initialen ersten Monat bis zum 25. des Vormonats über die AllRide Plattform im Unternehmensdashboard eingegangen sein. Ab dem zweiten Monat ist das Unternehmen befugt, Tickets für Mitarbeitende auch im laufenden Monat in Echtzeit (innerhalb weniger Sekunden) auszustellen, wobei die entsprechenden Kosten sofort fällig werden. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Richtigkeit der Liste der Mitarbeitenden und bestätigt die Freigabe der Bestellungen direkt im Unternehmensdashboard. Vom Unternehmen freigegebene Kunden erhalten anschließend die Fahrtberechtigung gemäß den geltenden Tarifbestimmungen. Eine entsprechende Prüfung der Bezugsberechtigung erfolgt fortlaufend monatlich für Bestandskunden direkt im Unternehmensdashboard.

2.11 Änderungen oder die Pausierung eines Abonnements eines Mitarbeitenden können durch den Administrator des Firmenkunden oder wahlweise durch den Mitarbeitenden selbst über die App bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Tages des aktuellen Monats mit Wirkung für den Folgemonat vorgenommen werden.

Ausnahme: Gemäß den gesetzlichen tariflichen Bestimmungen gilt für den ersten Nutzungsmonat abweichend: Sofern ein Mitarbeitender sein Ticket nach dem 10. Tag des Vormonats erstmalig aktiviert hat, ist eine Kündigung durch diesen Mitarbeitenden zwingend erst nach dem Ablauf des zweiten aktiven Monats möglich.

Vollmacht zur Umsetzung der Pausierungsfunktion: Da das Deutschlandticket tarifrechtlich bestimmten Kündigungsfristen unterliegt, bevollmächtigt der Firmenkunde die AllRide ausdrücklich, das Deutschlandticket im Namen des Firmenkunden für alle Mitarbeitenden jederzeit abzuschließen und/oder zu kündigen. AllRide behält sich zur technischen und administrativen Umsetzung der Pausierungsfunktion das Recht vor, das Deutschlandticket monatlich im Namen des Kunden zu kündigen und bedarfsweise neu abzuschließen, um dem Firmenkunden eine flexible Pausierung gemäß den Tarifbestimmungen zu ermöglichen. Die endgültige Kündigung eines Deutschlandtickets für den darauffolgenden Monat ist spätestens bis zum 10. eines jeden Monats möglich, während die systemseitige Pausierung des Abonnements (unter Nutzung der vorgenannten Vollmacht durch AllRide) bis 23:59 Uhr am letzten Tag des aktuellen Monats zulässig bleibt.

3. Leistungsumfang und Wahl des Finanzierungsmodells

3.1 AllRide stellt den teilnehmenden Mitarbeitenden des Firmenkunden das Deutschlandticket in digitaler Form über die TicketPlus+-Plattform bzw. über die TicketPlus+ App bereit. Das Deutschlandticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland gemäß den jeweils geltenden Tarifbestimmungen (derzeit im Download-Bereich des Onlineshops, in der App verfügbar) für das Deutschlandticket und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AllRide GmbH. Tarifänderungen werden automatisch Vertragsinhalt des jeweiligen Abos. Entschädigungen oder Erstattungen bei Verspätungen oder Ausfällen erfolgen gemäß den jeweiligen Regelungen der Verkehrsunternehmen.

3.2 Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt als personalisiertes digitales Ticket, das über die AllRide-App oder eine Partnerplattform abgerufen werden kann. Mitarbeitende erhalten nach Anmeldung eine Bestätigung sowie den Zugang zum Ticket, das nur von der berechtigten Person genutzt werden darf.

3.3 Das Deutschlandticket im Rahmen von Jobticket+ ist ausschließlich für dienstliche und private Fahrten des Mitarbeitenden vorgesehen. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist unzulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Sperrung des Tickets oder zur Kündigung der Teilnahme führen.

3.4 Finanzierungsmodelle: Der Firmenkunde entscheidet sich im Rahmen der Einrichtung für eines der folgenden Modelle zur Kostenübernahme und Abwicklung. Das jeweilige Modell kann für jeden Mitarbeitenden individuell vor der Aktivierung des Tickets gewählt werden:

  • Modell A: 100% Zuschuss (Steuerfreie Gehaltserhöhung): Der Firmenkunde trägt die gesamten Kosten des Tickets sowie die anfallende Servicegebühr. Die Abrechnung erfolgt vollständig gegenüber dem Firmenkunden. Der Mitarbeitende leistet keine Zuzahlung. (Hinweis: Dieses Modell zielt auf die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 15 EStG ab).
  • Modell B: Entgeltumwandlung (Gegebenenfalls kostenlos für die Firma & steueroptimiert): Der Firmenkunde schließt hierzu mit dem Mitarbeitenden vollumfänglich über die Software von Jobticket+ eine rechtsverbindliche Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag zur Herabsetzung des Bruttogehalts in Höhe des regulären Ticketpreises. Der Firmenkunde führt die pauschale Lohnsteuer (gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder wahlweise § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG) ab. Die Abrechnung der Ticketkosten und Servicegebühren erfolgt gegenüber dem Firmenkunden, der diese wirtschaftlich durch die Gehaltsreduktion und Sozialversicherungsersparnis kompensiert.
  • Modell C: Split-Pay (Cashflow optimiert): Die Kosten werden zwischen Firmenkunden und Mitarbeitenden aufgeteilt. Der Firmenkunde verpflichtet sich zur Zahlung eines Mindestzuschusses pro Ticket und Monat gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung des Großkundenrabatts (mindestens 25% des Ausgabepreises, sofern erforderlich). Der Restbetrag wird vom Mitarbeitenden getragen.
    • Der Firmenanteil und die Servicegebühr werden dem Firmenkunden in Rechnung gestellt.
    • Der Eigenanteil des Mitarbeitenden wird direkt vom Mitarbeitenden eingezogen oder dem Firmenkunden in Rechnung gestellt, der diesen im Lohnabzugsverfahren einbehält (je nach technischer Einstellung im Dashboard).

3.5 Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und wird monatlich verlängert, sofern es nicht vom Firmenkunden oder dem Mitarbeitenden fristgerecht pausiert oder gekündigt wird.

3.6 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die AllRide Plattform und den Onlineshop verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von AllRide. AllRide bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

3.7 AllRide ist jederzeit berechtigt, auf der AllRide Plattform und im Onlineshop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. AllRide wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

4. Kosten, Abrechnung und Zahlung

4.1 Preisgestaltung und Gebührenanpassung Die Preisgestaltung des Jobticket+ setzt sich aus dem jeweils gültigen Preis des Deutschlandtickets (abzüglich etwaiger gesetzlicher Rabatte, z.B. 5% Geschäftskundenrabatt) sowie einer von AllRide erhobenen Service-/Verwaltungsgebühr zusammen. Die genaue Zusammensetzung sowie der modulare Aufbau der Servicegebühren ergeben sich abschließend aus der Preisliste (Anlage 1) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit Preisanpassungen ausschließlich auf der bloßen Weitergabe von tariflichen oder gesetzlichen Erhöhungen Dritter (z.B. Erhöhung des Deutschlandticket-Preises durch Bund/Länder) beruhen, werden diese ohne Erfordernis einer vorherigen Ankündigungsfrist oder Zustimmung unmittelbar wirksam. Bei Anpassungen der AllRide-eigenen Servicegebühren gilt lediglich die gesetzlich gebotene Mindestankündigungsfrist in Textform; die Zustimmung des Firmenkunden gilt als erteilt, sofern er nicht unverzüglich nach Zugang der Mitteilung widerspricht.

4.2 Regulärer Abrechnungszyklus und Zahlungsmodalitäten

4.2.1 Regulärer Abrechnungszyklus: Abweichend von der vorab fälligen Sicherheitsleistung (siehe Ziffer 4.3) erfolgt die reguläre, finale und konsolidierte Abrechnung für alle im jeweiligen laufenden Monat ausgestellten und aktiven Jobtickets sowie der kumulierten Servicegebühren. Die Rechnungsstellung und Fälligkeit hierfür tritt stets ab dem 25. des laufenden Monats (Leistungsmonat) ein.

4.2.2 Zahlungsmodalitäten des SEPA-Lastschriftverfahrens: Für die Beauftragung eines SEPA-Lastschriftmandats sind Unternehmens- und Vertreterdaten sowie eine deutsche, österreichische oder Schweizer Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Mit Abschluss der Bestellung erteilt der Firmenkunde die Ermächtigung, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

4.2.3 Zahlungsbedingungen und Sperrmechanismen: Die Zahlung der Sicherheitsleistung sowie der regulären Abrechnungsbeträge erfolgt standardmäßig und vorrangig per SEPA-Firmenlastschrift. Die Zahlung per Banküberweisung ist nur in Ausnahmefällen nach ausdrücklicher Beantragung durch den Firmenkunden und nach einer im freien Ermessen von AllRide liegenden, expliziten Freigabe zulässig. Zur Minimierung des Ausfallrisikos gelten zwingend folgende Maßgaben:

  • a) Zahlung per SEPA-Lastschrift: Schlägt der Forderungseinzug per SEPA-Lastschrift fehl (sog. Rücklastschrift) – unabhängig davon, ob dies mangels ausreichender Kontodeckung, wegen Erlöschens des Mandats, technischer Probleme beim Kundeninstitut oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs erfolgt –, tritt unmittelbar Verzug ein. Dies führt zu einer sofortigen und automatischen Sperrung des Firmenkundenkontos sowie zum unverzüglichen Entzug der Fahrtberechtigung (Sperrung) für sämtliche hiermit verknüpften Jobtickets der Mitarbeitenden.
  • b) Zahlung per Banküberweisung: Erfolgt die Zahlung nach erfolgter Freigabe durch AllRide per Banküberweisung, gilt grundsätzlich ein striktes Zahlungsziel von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), es sei denn, AllRide hat manuell und ausdrücklich ein abweichendes individuelles Zahlungsziel genehmigt. Verzeichnet AllRide nach Ablauf der jeweils geltenden Frist keinen vollständigen Zahlungseingang, führt dies ebenfalls zu einer sofortigen und automatischen Sperrung des Firmenkundenkontos sowie aller ausgegebenen Jobtickets der Mitarbeitenden.

4.3 Sicherheitsleistung (Kaution)

4.3.1 Grundsätzliche Verpflichtung und Ausschluss von Verbraucherschutzrechten: Zur Absicherung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Zahlungsansprüche von AllRide aus diesem Vertragsverhältnis ist der Firmenkunde verpflichtet, nach der Kontoeröffnung und zwingend vor der Ausstellung des ersten Tickets eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu erbringen. Ausschluss von Verbraucherschutzrechten: Da es sich vorliegend um ein beiderseitiges kaufmännisches Handelsgeschäft (B2B-Vertragsverhältnis) handelt, besteht Einvernehmen darüber, dass die Sicherheitsleistung durch AllRide weder zu verzinsen ist, noch einer pfändungs- oder insolvenzfesten getrennten Verwahrung vom übrigen Firmenvermögen bedarf. Die Anwendung der §§ 232 ff. BGB wird hiermit ausdrücklich und vollumfänglich abbedungen.

4.3.2 Sondervorschriften für den Ersteinzug bei Neukunden: Bei der Neuanlage eines Kundenkontos (sog. Neukunden, bei denen bislang keine Kaution verbucht wurde) bildet die vollständige Leistung der Kaution die zwingende aufschiebende Bedingung für den Beginn der Leistungserbringung. Die initial zu leistende Kaution errechnet sich exakt aus der Anzahl der systemseitig geplanten Tickets multipliziert mit dem aktuell gültigen Brutto-Stückpreis des Jobtickets am Stichtag (26. Kalendertag des dem Leistungsbeginn vorausgehenden Monats). Dieser Kautionsbetrag wird systemseitig am genannten Stichtag per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen. Zur strikten Risikominimierung bleibt das Kundenkonto für jegliche Ticketausstellungen und -aktivierungen für Mitarbeitende ausnahmslos gesperrt (Sicherheits-Lock), solange der vollständige Zahlungseingang der Kaution bei AllRide nicht final und unwiderruflich verbucht ist. Fällt die Kontoeröffnung auf einen Zeitpunkt nach dem 26. des Vormonats, kann die Account-Eröffnung und Leistungsbereitstellung erst zum 1. des darauffolgenden Monats erfolgen. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, wird das Kundenkonto umgehend gesperrt und verbleibt strikt in diesem Status, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

4.3.3 Kautionsdynamik und Nachschusspflicht bei Bestandskunden: AllRide ist berechtigt, den Kautionsbetrag variabel anzupassen und in mehreren Tranchen (Mehrfacheinzug) zu erheben, insbesondere wenn (a) AllRide die festgelegte Mindestkaution für den Firmenkunden manuell anhebt und das bisherige Guthaben diesen Wert unterschreitet, oder (b) das vertragliche Ausfallrisiko einen dynamisch berechneten Schwellenwert überschreitet. Dieser Fall tritt rechtlich bindend ein, sobald die kumulierte Anzahl der gegenwärtig aktiven sowie der systemseitig verbindlich vorgeplanten Tickets in Relation zur im System verbindlich deklarierten maximalen Gesamtmitarbeiterzahl des Firmenkunden derart ansteigt, dass das zu besichernde finanzielle Gesamtobligo – berechnet als das Produkt aus der ermittelten Ticketanzahl und dem jeweils aktuell gültigen Brutto-Stückpreis des Jobtickets – nach der dynamischen Risikobewertung von AllRide nicht mehr hinreichend durch den bisherigen Kautionsbetrag gedeckt ist. Ferner gilt als absolute Begrenzung: Die systemseitige Generierung und Ausstellung weiterer Tickets ist technisch und rechtlich strikt ausgeschlossen, sofern die Gesamtzahl der Tickets die vom Firmenkunden verbindlich deklarierte maximale Gesamtmitarbeiterzahl überschreiten würde. AllRide behält sich vor, nach freiem Ermessen im Ausnahmefall ganz oder teilweise auf die Erhebung einer Kaution zu verzichten. Nachschusspflicht: AllRide überprüft fortlaufend systemseitig das durch die Kaution abgedeckte Risiko. Kommt es zu nachträglichen Erhöhungen der aktiven sowie systemseitig vorgeplanten Ticketanzahl, entsteht eine sofortige Nachschusspflicht zur Anpassung der Kautionssumme an das gestiegene Obligo. Die maßgeblichen Schwellenwerte für diese Anpassung werden auf Basis der individuellen Ticketdurchdringung und der Betriebsgröße dynamisch ermittelt. Sobald das vertragliche Volumen einen solchen Schwellenwert überschreitet – oder sofern AllRide das Risikoprofil des Kunden anderweitig berechtigt anpasst – wird eine Nachschussforderung ausgelöst. Der exakte Differenzbetrag zur bereits hinterlegten Kaution wird in diesem Fall zum 26. des laufenden Monats automatisch eingezogen.

4.3.4 Rückerstattung: Nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses, vollständiger Schließung des Kundenkontos und Verrechnung mit etwaigen noch offenen Forderungen wird die verbleibende Sicherheitsleistung innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Firmenkunden zurückerstattet.

4.4 Zahlungsverzug und Inkasso: AllRide ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Firmenkunden Inkassomaßnahmen einzuleiten. Die vollumfänglichen Kosten hierfür sowie etwaige Gebühren für Rücklastschriften trägt der Firmenkunde. Ein etwaiges Recht des Kunden auf Freischaltung gesperrter Konten besteht erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Salden inklusive entstandener Mahn- und Rücklastschriftgebühren.

4.5 Insolvenz und Vermögensverschlechterung: Im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Firmenkunden, insbesondere bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Firmenkunden, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit, ist AllRide berechtigt, jegliche vertraglichen Leistungen mit sofortiger Wirkung zurückzubehalten (Einrede der Unsicherheit gem. § 321 BGB), laufende Tickets zu sperren und noch nicht ausgeführte Ticketausgaben zu stoppen. Befindet sich der Firmenkunde zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags mit Zahlungen in Verzug, steht AllRide ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung zu. Sämtliche bestehenden Forderungen von AllRide werden im Insolvenzfall unmittelbar mit der geleisteten Kautionssumme aufgerechnet (§ 94 InsO). Ein etwaiges Aussonderungs- oder Absonderungsrecht des Firmenkunden oder des Insolvenzverwalters hinsichtlich der nicht treuhänderisch verwahrten Kaution wird rechtsgeschäftlich vollumfänglich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. AllRide trägt keinerlei Risiko aus einer insolvenzspezifischen Anfechtung für vertragsgemäß eingezogene Entgelte.

5. Laufzeit, Kündigung und Pausierung

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist immer bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich.

5.2 Der Firmenkunde kann die Teilnahme einzelner Mitarbeitender bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat durch eine Kündigung des Mitarbeitenden beenden.

5.3 Pausierungen und Änderungen: Änderungen oder die Pausierung eines Abonnements eines Mitarbeitenden sind durch den Administrator des Firmenkunden oder wahlweise durch den Mitarbeitenden selbst über die App bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Tages des aktuellen Monats mit Wirkung für den Folgemonat über das Dashboard möglich. Hinsichtlich der Ausnahmeregelung für den ersten Monat und der Erteilung der Vollmacht an AllRide zur technischen Umsetzung von Kündigung und Neuabschluss zum Zwecke der Pausierung wird vollumfänglich auf die Bestimmungen in Ziffer 2.11 dieser AGB verwiesen, welche hiermit integraler Bestandteil dieses Abschnitts werden.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 AllRide haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Leistungsstörungen der Verkehrsbetriebe. Entschädigungen richten sich nach den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

6.2 Haftungsausschluss für den physischen Transport: AllRide ist lediglich Bereitsteller der Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur Vermittlung und zum Management der Tickets. AllRide wird zu keinem Zeitpunkt selbst Vertragspartei des eigentlichen Beförderungsvertrages. Jegliche Haftung von AllRide für Ereignisse, die im Zusammenhang mit der physischen Transportleistung stehen – ausdrücklich einschließlich Verspätungen, Zugausfällen, Zugunglücken, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im ÖPNV sowie Handlungen oder Unterlassungen der Verkehrsbetriebe – ist vollumfänglich, absolut und ausnahmslos ausgeschlossen. Für eigene vertragliche Pflichten der Softwarebereitstellung ist die Haftung von AllRide auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit diese direkt aus der Nutzung der Software resultieren.

6.3 Besonderer, vollumfänglicher Haftungsausschluss für steuerliche Modelle (insb. Entgeltumwandlung): AllRide stellt dem Firmenkunden Informationen, Musterdokumente und Plattformfunktionen zur Abbildung der in Ziffer 3.4 genannten Modelle (insbesondere Modell B „Entgeltumwandlung“) zur Verfügung. Diese dienen lediglich der unverbindlichen technischen Unterstützung und stellen ausdrücklich keine steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder rechtliche Beratung dar. Der Firmenkunde trägt die alleinige, vollumfängliche Verantwortung und das alleinige Risiko für die korrekte lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung, Verbuchung und Abführung der Beiträge in seiner Lohnbuchhaltung. AllRide schließt jedwede Haftung, Gewährleistung oder Inanspruchnahme für Schäden, Nachteile, Steuernachzahlungen, Strafen oder sonstige finanzielle Einbußen absolut und ausnahmslos aus, die dem Firmenkunden oder dessen Mitarbeitenden dadurch entstehen, dass:

  • a) die interne Verbuchung im Unternehmen des Firmenkunden fehlerhaft erfolgt,
  • b) die tatsächlichen Einsparungen von den in Beispielrechnungen oder Werbematerialien dargestellten Werten abweichen (da diese auf pauschalisierten Annahmen, Steuerklassen und Beitragsbemessungsgrenzen beruhen),
  • c) die rechtlichen, tarifvertraglichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung (z.B. § 3 Nr. 15 EStG, § 40 Abs. 2 EStG) im konkreten Einzelfall nicht vorliegen oder von Finanzbehörden abweichend beurteilt werden. Der Firmenkunde stellt AllRide insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter (ausdrücklich einschließlich etwaiger Regressansprüche von Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern oder Mitarbeitenden) unwiderruflich und auf erstes Anfordern in voller Höhe frei.

6.4 Haftungsausschluss für Softwareverfügbarkeit und technische Fehler: AllRide erbringt die Bereitstellung der Software (SaaS-Plattform) sowie die rein technische Vermittlung und Generierung der Tickets mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine ununterbrochene oder 100%ige Verfügbarkeit der Plattform wird ausdrücklich nicht geschuldet. AllRide schließt jegliche Haftung für Schäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Nachteile, die dem Firmenkunden oder dessen Mitarbeitenden durch (a) temporäre Nichtverfügbarkeiten (Downtime) der Software oder Infrastruktur, (b) fehlerhafte, verzögerte oder unterbliebene Darstellungen im System, im Dashboard oder in der App, sowie (c) fehlerhafte, verspätete oder technisch bedingt fehlgeschlagene Ausstellungen oder Stornierungen von Tickets entstehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich aus. Dieser Haftungsausschluss gilt unterschiedslos für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und außervertraglichen Ansprüche. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind lediglich zwingende gesetzliche Haftungsfälle, namentlich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AllRide oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet AllRide im Falle einfacher Fahrlässigkeit stets nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

6.5 Haftungsausschluss für API-Integrationen (HRIS-Schnittstelle): Soweit AllRide dem Firmenkunden eine Programmierschnittstelle (API) zur Anbindung unternehmenseigener oder von Dritten bereitgestellter HR-Management-Systeme (HRIS) zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung, Implementierung und laufende Wartung dieser Schnittstelle auf alleiniges Risiko des Firmenkunden. AllRide stellt die API im jeweiligen Ist-Zustand bereit („as is“) und übernimmt ausdrücklich keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die fehlerfreie, ununterbrochene oder zeitgerechte Datenübertragung, die technische Kompatibilität mit den spezifischen Systemen des Firmenkunden oder für etwaigen Datenverlust, Datenkorruption oder IT-Sicherheitslücken, die aus der Schnittstellennutzung, fehlerhaften Endpunkt-Konfigurationen oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen auf Seiten des Firmenkunden resultieren. Der Firmenkunde ist allein verantwortlich für die korrekte inhaltliche und technische Zuordnung (Mapping) der Daten, die Absicherung seiner eigenen Netzwerke und Systeme sowie die fortlaufende Überprüfung der synchronisierten Informationen. Jegliche Haftung von AllRide für direkte oder indirekte Schäden, Betriebsunterbrechungen, Mehraufwendungen oder Datenschutzvorfälle, die durch die Nutzung, Fehlkonfiguration, Inkompatibilität oder durch künftige, auch unangekündigte Versionsänderungen der API (Deprecation) entstehen, wird im gesetzlich maximal zulässigen Umfang absolut und ausnahmslos ausgeschlossen.

6.6 Haftungsausschluss für den Payroll-Export (Lohnbuchhaltung): Die über die Plattform bereitgestellte Funktion zum Export abrechnungsrelevanter Daten (Payroll-Export) dient ausschließlich der unverbindlichen Arbeitserleichterung für den Firmenkunden. AllRide übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die technische Kompatibilität des erzeugten Exportformats mit dem vom Firmenkunden jeweils individuell eingesetzten Lohnbuchhaltungssystem (z. B. DATEV oder vergleichbare Drittanbieter-Tools) sowie für die fehlerfreie Einlesbarkeit, Verarbeitung oder inhaltlich korrekte Interpretation der Daten im Zielsystem. Es obliegt vollumfänglich und ausschließlich der alleinigen Sorgfaltspflicht des Firmenkunden, die aus dem Jobticket-Portal exportierten Datensätze vor dem finalen Import in sein Lohnbuchhaltungssystem auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit sowie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Korrektheit zu überprüfen. AllRide haftet unter keinen Umständen für Schäden, Nachteile oder Mehraufwendungen, die dem Firmenkunden, dessen Mitarbeitenden oder Dritten durch fehlerhafte Importvorgänge, abweichende Datenformate, systemseitige Fehlberechnungen im Drittsystem, falsche Lohnabrechnungen, ungerechtfertigte Abzüge oder Auszahlungen sowie daraus resultierende steuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Jegliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Folgen aus fehlerhaften Lohnläufen wird hiermit vollumfänglich ausgeschlossen.

7. Datenschutz

7.1 AllRide verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Mitarbeitenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

7.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von AllRide einsehbar.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.

8.2 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Firmenkunden in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal, mit einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Widerspricht der Firmenkunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

8.3 Mit der Registrierung auf der AllRide-Plattform erteilt der Firmenkunde AllRide das Recht, das Logo und den Namen des Firmenkunden zu Referenzzwecken auf der AllRide-Website und der TicketPlus+-Plattform zu integrieren und anzuzeigen.

8.4 Alle weiteren über die reine Logo-Nutzung auf der Website hinausgehenden Marketing- und Werbemaßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Firmenkunden.

Anlage 1: Verwaltungsgebühren für Jobticket+

Die Verwaltungsgebühren für das Jobticket+ sind modular aufgebaut und wie folgt gestaffelt:

Funktion

Monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden (aktiv und/oder pausiert)

Rechtliche Leistungsbeschreibung & Haftungsbegrenzung (Umfang der Gebühr)

Basis Service Fee (erforderlich)

1€ / Mitarbeitenden / Monat

Abgeltung der Bereitstellung, Instandhaltung und fortlaufenden administrativen Verwaltung der grundlegenden SaaS-Infrastruktur sowie der vollumfänglichen technischen Ticketabwicklung inkl. Systemsupport, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Nutzer.

HR-Integration via API Schnittstelle

1€ / Mitarbeitenden / Monat

Entgelt für die Bereitstellung, Wartung und Gewährleistung der dauerhaften Funktionsfähigkeit der bidirektionalen Schnittstelle (API) zur Anbindung unternehmenseigener HR-Management-Systeme zwecks automatisierten Datenaustauschs, exklusive etwaiger implementierungsbedingter Drittkosten.

Payroll Integration (z.B. DATEV)

1€ / Mitarbeitenden / Monat

Gebühr für die technische Bereitstellung, laufende Pflege und Kompatibilitätssicherung der Exportschnittstellen zu Lohnabrechnungssystemen (z.B. DATEV) zwecks automatisierter Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten zur lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verarbeitung.

Multi-Firmen Integration

1€ / Mitarbeitenden / Monat

Nutzungsentgelt für die Freischaltung, Bereitstellung und administrative Verwaltung der Mehrmandantenfähigkeit innerhalb der Plattform zur konsolidierten Steuerung und Abrechnung verbundener Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder rechtlich eigenständiger Betriebsstätten unter einem zentralen Dashboard.

Hinweis: Die monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden wird unabhängig vom Status des Mitarbeitenden (pausiert oder aktiv) erhoben. Eine Befreiung von diesen Kosten ist ausschließlich durch die Löschung des Mitarbeitenden möglich.