Das Deutschlandticket wird ab dem 1. Januar 2026 teurer: 63,00 € pro Monat. Unternehmen können durch das Jobticket+ nicht nur Kosten senken, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Es gibt drei Modelle, um das Ticket anzubieten: Arbeitgeberzuschuss, Gehaltsumwandlung und Split-Pay. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitgeberzuschuss: Steuer- und sozialabgabenfrei, wenn das Ticket zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.
  • Gehaltsumwandlung: Spart Sozialabgaben durch Bruttogehaltsverzicht.
  • Split-Pay: Kombiniert Zuschuss und Gehaltsumwandlung.

Vorteil für Unternehmen: Bis zu 696,00 € Einsparung pro Mitarbeiter jährlich. Mit Jobticket+ erfolgt die Abwicklung automatisiert und fehlerfrei.

Jobticket vom Chef? 🔎 Überblick hier im Video: Wie wird ein Jobticket versteuert?

Steuerliche Grundlagen zum Jobticket+

Nachdem wir die Funktionen und Vorteile von Jobticket+ beleuchtet haben, werfen wir nun einen Blick auf die steuerlichen Aspekte. Für Arbeitgeber bietet das Deutschlandticket erhebliche steuerliche Vorteile. Gemäß § 3 Nr. 15 EStG bleibt das Ticket steuer- und sozialabgabenfrei, solange es zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird [4].

Vergleicht man die Kosten: Eine Gehaltserhöhung auf 49,00 € netto kostet insgesamt 85,75 € (61,25 € Bruttogehalt plus 24,50 € Arbeitgeberanteile). Im Gegensatz dazu entstehen beim Jobticket lediglich die tatsächlichen Ticketkosten [4]. Das macht das Jobticket zu einer der kosteneffizientesten Möglichkeiten, Mitarbeitenden einen attraktiven Benefit zu bieten.

Ein weiterer Vorteil: Das Jobticket wird nicht auf die Sachbezugsfreigrenze von 50,00 € angerechnet [2]. Das bedeutet, Unternehmen können zusätzlich steuerfreie Benefits bis zu 50,00 € monatlich anbieten – beispielsweise für E-Scooter, Carsharing oder Fahrrad-Abos.

Das 63,00 € Deutschlandticket: Was du wissen musst

Deutschlandticket

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 63,00 €. Dieser Betrag dient dann als Basis für alle steuerlichen Berechnungen und Zuschussmodelle. Wichtig: Die Steuerfreiheit bleibt weiterhin bestehen, sofern das Ticket als zusätzlicher Benefit gewährt wird [4].

Besonders interessant wird es, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % der Ticketkosten übernimmt. In diesem Fall erhält das Unternehmen vom Verkehrsträger einen zusätzlichen Rabatt von 5 % [4]. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15,75 € (25 % von 63,00 €) reduziert sich der effektive Preis auf etwa 59,85 €. Mitarbeitende zahlen somit maximal 44,10 € pro Monat [4]. Diese Kombination aus Steuerfreiheit und Kostenersparnis macht das Jobticket zu einem starken Instrument für Mitarbeiterbindung.

Entscheidet sich ein Unternehmen für die vollständige Kostenübernahme über einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn, sinken die Kosten auf 55,10 € pro Mitarbeitendem und Monat [4]. Das ist günstiger als der reguläre Preis und oft wirtschaftlicher als Gehaltserhöhungen.

Die Rabattstaffelung funktioniert in zwei Stufen:

  • Rabattstufe 1: Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 25 % zahlen Mitarbeitende maximal 40,60 €.
  • Rabattstufe 2: Bei einem höheren Zuschuss reduziert sich der Betrag für Mitarbeitende auf maximal 34,30 € [4].

Nach der Preisübersicht folgt nun ein Blick auf steuerliche Freigrenzen und die notwendigen Dokumentationsanforderungen.

Steuerfreigrenzen und Dokumentationspflichten

Die Steuerfreiheit des Jobtickets ist an bestimmte Dokumentationspflichten gebunden. Arbeitgeber müssen den Zuschuss im Lohnkonto jedes Mitarbeitenden erfassen, in der Lohnsteuerbescheinigung angeben und Nachweise über die erworbenen Tickets mindestens sechs Jahre aufbewahren [4].

Mit Jobticket+ wird dieser Prozess automatisiert: Alle relevanten Belege werden digital erfasst und direkt in das HR-System integriert. Das spart Zeit, reduziert Fehler und minimiert Risiken bei Betriebsprüfungen [1].

Wichtig für deine Mitarbeitenden: Wer ein steuerfreies Jobticket erhält, muss die Entfernungspauschale in der Steuererklärung entsprechend kürzen [4]. Der Zuschuss von 63,00 € reduziert die Werbungskosten um denselben Betrag – unabhängig davon, wie oft das Ticket genutzt wird. Für Beschäftigte mit langen Pendelstrecken kann die Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer einfache Strecke) unter Umständen günstiger sein. Eine individuelle Berechnung lohnt sich hier.

Zu beachten ist, dass der Zuschuss den Ticketpreis von 63,00 € nicht überschreiten darf. Außerdem muss das Ticket zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden [4]. Es darf also nicht als Ersatz für einen Teil des bestehenden Gehalts dienen.

Falls das Jobticket über eine Gehaltsumwandlung angeboten wird, gelten andere Regelungen: Hier fällt eine pauschale Steuer von 25 % an. Vorteil für Mitarbeitende: In diesem Modell bleibt die Entfernungspauschale unberührt [5]. Welches Modell sich für dein Unternehmen am besten eignet, sollte in Absprache mit einem Steuerberater entschieden werden.

Jobticket+ übernimmt die Einhaltung aller Anforderungen: Die Plattform erstellt automatisch die notwendigen Nachweise, aktualisiert Arbeitsverträge bei Gehaltsumwandlungen und integriert diese in über 50 HR-Systeme wie SAP SuccessFactors, Personio oder DATEV [1]. Darüber hinaus erhältst du eine zentrale monatliche Rechnung für alle Tickets, was die Buchhaltung deutlich vereinfacht [1].

Modell 1: Arbeitgeberzuschuss (Sachbezug)

Nachdem wir die steuerlichen Grundlagen betrachtet haben, werfen wir nun einen Blick auf das Modell des Arbeitgeberzuschusses – ein Instrument zur Steuerentlastung. Dabei übernimmt dein Unternehmen entweder die gesamten Kosten für das Ticket oder einen Teil davon – und zwar zusätzlich zum regulären Gehalt. Der entscheidende Vorteil: Solange der Zuschuss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gezahlt wird, bleibt er sowohl für dich als Arbeitgeber als auch für deine Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei. Doch wie funktioniert das Ganze in der Praxis?

So funktioniert der Arbeitgeberzuschuss

Du kannst entscheiden, ob du das Ticket teilweise oder vollständig finanzierst. Bereits ein Zuschuss von mindestens 25 % (15,75 € bei einem Ticketpreis von 63,00 €) aktiviert einen zusätzlichen 5-%-Rabatt, wodurch der Gesamtpreis auf etwa 59,85 € sinkt.

Für das Jahr 2026 bedeutet das konkret: Mit dem 5-%-Rabatt liegt der Ticketpreis bei rund 59,85 € pro Monat. Mitarbeitende tragen dann höchstens 44,10 € aus eigener Tasche. Je höher dein Zuschuss ausfällt, desto geringer wird der Eigenanteil der Beschäftigten.

Übernimmst du die gesamten Kosten von 59,85 € (nach Rabatt), erhalten deine Mitarbeitenden das Ticket komplett kostenfrei – ein starkes Zeichen, das die Bindung ans Unternehmen stärkt.

Die Teilfinanzierung bietet dir mehr Flexibilität: Du kannst einen festen monatlichen Betrag – beispielsweise 20,00 € oder 30,00 € – festlegen, während der Restbetrag von den Mitarbeitenden übernommen wird. Wichtig ist, dass der Zuschuss mindestens 15,75 € beträgt, um den 5-%-Rabatt zu sichern.

Ein weiterer Vorteil: Der Zuschuss wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet und taucht nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auf. Er wird zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt und kommt den Mitarbeitenden direkt netto zugute. Gleichzeitig sparst du als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Betrag – ein klarer Vorteil im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.

Allerdings gibt es einen Punkt zu beachten: Der steuerfreie Zuschuss mindert die Entfernungspauschale in der Steuererklärung der Mitarbeitenden. Beträgt der Zuschuss 59,85 €, reduziert sich die absetzbare Pauschale um diesen Betrag.

Mit Jobticket+ wird die Abwicklung noch einfacher: Das Tool erfasst alle Belege digital, integriert sie in dein HR-System (z. B. SAP, Personio, DATEV) und erstellt die notwendigen Nachweise – inklusive zentraler monatlicher Rechnungen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Das Zuschussmodell bietet viele Vorteile, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

Vorteile:

  • Steuer- und Sozialabgabenfreiheit: Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, solange er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
  • Einfache Abwicklung: Mit Jobticket+ läuft der Prozess automatisiert, ohne Änderungen an Arbeitsverträgen.
  • Zusätzliche Benefits: Der Zuschuss wird nicht auf die Sachbezugsfreigrenze angerechnet und erlaubt weitere steuerfreie Leistungen.
  • Flexibilität: Du kannst mit einem Mindestzuschuss von 15,75 € starten und diesen bei Bedarf erhöhen.

Nachteile:

  • Höhere Kosten: Als Arbeitgeber trägst du bis zu 59,85 € pro Mitarbeitendem monatlich (ca. 718,20 € jährlich), ohne Einsparungen bei den Sozialabgaben.
  • Keine Sozialversicherungsersparnisse: Anders als bei der Gehaltsumwandlung führt der Zuschuss nicht zu einer Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge, da das Bruttogehalt unverändert bleibt.

Für deine Budgetplanung bedeutet dies: Der Zuschuss muss als zusätzliche Kostenposition eingeplant werden, da er keine Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen ermöglicht, sondern zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird.

Modell 2: Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung bietet Unternehmen eine interessante Möglichkeit, Mitarbeitenden ein Jobticket anzubieten, ohne das Budget übermäßig zu belasten. Hierbei verzichten Mitarbeitende freiwillig auf einen Teil ihres Bruttogehalts und erhalten im Gegenzug das Ticket. Der Clou dabei: Durch die Reduzierung des Bruttogehalts sinken sowohl die Steuer- als auch die Sozialabgaben für beide Seiten.

So funktioniert die Gehaltsumwandlung

Bei diesem Modell wird vertraglich vereinbart, dass beispielsweise 63,00 € monatlich vom Bruttogehalt abgezogen werden. Als Gegenleistung erhalten Mitarbeitende das Jobticket als Sachbezug. Diese Regelung erfolgt freiwillig und wird schriftlich festgehalten.

Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile: Eine Mitarbeiterin mit einem Bruttogehalt von 2.000,00 € reduziert dieses um 63,00 €. Dadurch erhält sie den vollen Gegenwert des Tickets netto. Würde sie stattdessen 63,00 € als Bruttogehalt bekommen, blieben nach Abzügen nur etwa 40,00 € netto übrig.

Für die Umsetzung müssen alle teilnehmenden Mitarbeitenden eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen, die den Umwandlungsbetrag festlegt. Die Personalabteilung aktualisiert anschließend die Stammdaten im HR-System, wodurch das reduzierte Gehalt ab dem vereinbarten Zeitpunkt gilt. Sozialversicherungsbeiträge werden dann auf Basis des angepassten Bruttogehalts berechnet.

Mit Jobticket+ wird dieser Prozess noch einfacher: Die Software automatisiert die Anpassungen in Systemen wie SAP SuccessFactors, Personio oder DATEV und sorgt für eine digitale, revisionssichere Dokumentation – ein Pluspunkt bei Betriebsprüfungen.

Wichtig: Bei Minijobbern darf die Gehaltsumwandlung die 556,00-€-Grenze nicht überschreiten. Der Ticketwert selbst wird bei dieser Grenze jedoch nicht berücksichtigt. Diese Regelung zeigt, wie Arbeitgeber und Mitarbeitende durch die Gehaltsumwandlung bei Steuern und Sozialabgaben sparen können.

Arbeitgeberersparnisse durch Pauschalversteuerung

Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Grundlage des reduzierten Bruttogehalts berechnet. Gleichzeitig übernimmt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer auf den umgewandelten Betrag – entweder 15 % oder 25 %.

  • 15-%-Pauschalversteuerung: Der Ticketwert wird in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst und mit der Entfernungspauschale verrechnet. Das kann die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitswegs beeinflussen.
  • 25-%-Pauschalversteuerung: Hier entfällt der Eintrag, und die Entfernungspauschale bleibt unberührt.

Ein Beispiel: Bei einem Ticketpreis von 63,00 € spart der Arbeitgeber monatlich rund 11,89 € an Sozialversicherungsbeiträgen (bei einem Arbeitgeberanteil von ca. 20 %). Gleichzeitig fallen etwa 9,40 € Lohnsteuer an (bei 15 % Pauschalversteuerung). Insgesamt ergibt sich ein monatlicher Nettogewinn von 1,49 € pro Mitarbeitendem – aufs Jahr gerechnet etwa 17,88 €.

Verglichen mit dem Zuschussmodell, bei dem der Arbeitgeber pro Ticket (nach einem 5-%-Rabatt) rund 59,85 € monatlich zahlt, summieren sich die Kosten hier auf etwa 718,20 € jährlich pro Mitarbeitendem. Die Gehaltsumwandlung ist somit eine kostengünstigere Lösung. Da die tatsächlichen Einsparungen von individuellen Steuer- und Sozialversicherungsfaktoren abhängen, sollte die Wahl des Modells jedoch immer in Absprache mit einem Steuerberater erfolgen.

„Die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG.“

Ein zusätzlicher Vorteil: Die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50,00 € bleibt unberührt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden neben dem Jobticket weitere steuerfreie Vorteile wie Essensgutscheine oder Zuschüsse fürs Fitnessstudio anbieten können, ohne diese Grenze zu überschreiten. Die Gehaltsumwandlung ist somit eine attraktive Alternative zum klassischen Arbeitgeberzuschuss und fügt sich optimal in eine steueroptimierte Vergütungsstrategie ein.

Modell 3: Split-Pay-Option

Das Split-Pay-Modell kombiniert Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung und bietet so eine flexible Lösung für die Finanzierung des Deutschlandtickets. Besonders interessant wird dieses Modell, wenn der Ticketpreis die steuerfreie Sachbezugsgrenze von 50,00 € übersteigt.

Wie funktioniert Split-Pay?

Hier teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeitende die Kosten des Tickets. Der Arbeitgeber zahlt einen steuerfreien Zuschuss, während der Restbetrag vom Nettogehalt der Mitarbeitenden abgezogen wird. Dank automatisierter Lohnabrechnung lässt sich dieses Modell unkompliziert umsetzen. Der Vorteil: Der Arbeitgeberanteil bleibt steuerfrei, solange er die Grenze von 50,00 € pro Monat nicht überschreitet. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen der Mitarbeitenden nicht erhöht.

Ein Beispiel: Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 25,00 €, während der rabattierte Ticketpreis ab 2026 bei 59,85 € liegt (regulär 63,00 €). Die Mitarbeitenden zahlen dann lediglich 34,85 € aus ihrem Nettogehalt (59,85 € – 25,00 €). Anders als bei der reinen Gehaltsumwandlung bleiben Rentenansprüche und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung unberührt, da der Mitarbeitendenanteil bereits versteuert ist.

Die technische Umsetzung erfolgt entweder über das Lohnabrechnungssystem oder spezialisierte Plattformen wie Jobticket+. Diese integriert sich nahtlos in Systeme wie Personio oder DATEV und automatisiert sowohl die monatlichen Abzüge als auch die revisionssichere Dokumentation – ein entscheidender Vorteil bei Betriebsprüfungen.

Wichtig zu wissen: Der 5-%-Rabatt auf den Ticketpreis wird nur gewährt, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % der Ticketkosten übernimmt (15,75 € bei einem Preis von 63,00 €). Dadurch reduziert sich der Gesamtpreis auf 59,85 € monatlich.

Kosten für Mitarbeitende im Überblick

Die tatsächlichen Kosten für Mitarbeitende hängen vom Arbeitgeberzuschuss ab. Hier einige Beispiele:

  • Mindestbeitrag (25 %):
    Arbeitgeber zahlt 15,75 €; Mitarbeitende übernehmen 44,10 € monatlich.
  • Moderater Zuschuss:
    Arbeitgeber zahlt 25,00 €; Mitarbeitende zahlen 34,85 €.
  • Hoher Zuschuss (75 %):
    Arbeitgeber zahlt 44,89 €; Mitarbeitende zahlen 14,96 €.

Dieses Modell erlaubt eine flexible Gestaltung des Arbeitgeberbeitrags. Unternehmen könnten beispielsweise neuen Mitarbeitenden zunächst einen geringeren Zuschuss anbieten und diesen später erhöhen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Für Arbeitgeber bietet Split-Pay zudem finanzielle Vorteile. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden, das einen moderaten Zuschuss von 25,00 € zahlt, kann jährlich etwa 7.182,00 € einsparen. Außerdem wird der Arbeitgeberbeitrag von bis zu 50,00 € monatlich nicht auf die steuerliche Freigrenze für weitere Benefits angerechnet. Das bedeutet, dass zusätzliche Angebote wie Essensgutscheine oder Zuschüsse fürs Fitnessstudio weiterhin steuerfrei bleiben.

Damit die flexible Kostenstruktur reibungslos funktioniert, sind klare vertragliche Regelungen notwendig. Arbeitgeberbeitrag, Mitarbeitendenkosten und Zahlungsmodalitäten sollten entweder im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung genau festgehalten werden. Jobticket+ erleichtert diesen Prozess, indem es alle erforderlichen Dokumente – von Rahmenvereinbarungen mit der Deutschen Bahn bis zu den monatlichen Abrechnungen – automatisch erstellt und verwaltet.

Zusätzlich profitieren Unternehmen von der Integration in HR-Systeme wie Personio und DATEV, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Automatisierung der Lohnabrechnung

Die manuelle Verwaltung von Jobtickets kann schnell zeitaufwendig werden und birgt ein erhöhtes Risiko für Fehler. Jede Änderung, sei es durch Neueinstellungen, Austritte oder Anpassungen von Arbeitgeberzuschüssen, erfordert händische Eingriffe in der Lohnbuchhaltung. Während das bei einem kleinen Team von 50 Mitarbeitenden noch handhabbar ist, wird es bei 200 oder mehr Mitarbeitenden zur echten Herausforderung. Digitale Lösungen wie Jobticket+ bieten hier eine effiziente Alternative, indem sie sämtliche Prozesse automatisieren.

Das Herzstück dieser Lösung ist die bidirektionale Synchronisation zwischen der Jobticket-Plattform und den bestehenden HR-Systemen. Sobald sich ein Mitarbeitender für ein Ticket registriert, werden die relevanten Daten automatisch an die Lohnbuchhaltung übertragen. Steuerfreie Zuschüsse, Gehaltsumwandlungen oder Abzüge im Split-Pay-Modus werden ohne manuelle Eingriffe korrekt verarbeitet. Gleichzeitig fließen Änderungen im HR-System – etwa durch Kündigungen, Elternzeit oder Urlaub – direkt zurück in die Plattform.

Ein weiterer Vorteil: Die Plattform erstellt automatisch Audit-Trails für alle Transaktionen. Jede Anmeldung, Preisänderung und Berechnung wird dokumentiert. Unternehmen können so bei Betriebsprüfungen detaillierte Berichte vorlegen, die exakt nachweisen, wie jedes Ticket steuerlich behandelt wurde. Das spart nicht nur Zeit bei Anfragen des Finanzamts, sondern reduziert auch das Risiko von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben. Diese präzise Dokumentation ermöglicht eine reibungslose Integration in moderne HR-Systeme.

Anbindung an HR-Systeme

Jobticket+ ist mit mehr als 50 HR-Systemen kompatibel, darunter bekannte Anbieter wie Personio, DATEV, SAP SuccessFactors und Workday [1]. Die Integration erfolgt meist über eine API-Schnittstelle und ist in nur wenigen Minuten einsatzbereit – ganz ohne technisches Vorwissen.

Durch diese Anbindung entfällt die doppelte Datenpflege: Neue Mitarbeitende, die im HR-System angelegt werden, können sich direkt über das Jobticket-Portal registrieren. Alle relevanten Daten – etwa Name, Personalnummer, Abteilung oder das gewählte Steuermodell – werden automatisch synchronisiert. Das bedeutet, dass die Lohnbuchhaltung alle notwendigen Informationen für die nächste Abrechnung erhält, ohne dass HR-Teams mühsam Formulare ausfüllen oder Excel-Listen aktualisieren müssen.

Besonders praktisch sind die automatisierten HR-Regeln: Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt, wird sein Jobticket zum Monatsende automatisch gekündigt. Bei Elternzeit pausiert das Ticket, und die entsprechenden Abzüge werden gestoppt. Ändert sich das Modell – etwa von einem vollen Arbeitgeberzuschuss zu einer Gehaltsumwandlung – passt die Plattform die Lohnberechnung sofort an. Dabei wird auch die 25%ige Pauschalversteuerung korrekt angewendet, was gleichzeitig die Sozialabgaben reduziert. All das geschieht ohne manuellen Aufwand.

Für Unternehmen mit mehreren Standorten bietet ein zentrales Dashboard eine klare Übersicht. HR-Teams können auf einen Blick sehen, wie viele Mitarbeitende welches Modell nutzen, welche Kosten entstehen und wo es Optimierungsmöglichkeiten gibt. Zusätzlich vereinfacht eine monatliche Sammelrechnung die Buchhaltung erheblich: Statt hunderter Einzelbelege muss nur ein einziger Rechnungsposten bearbeitet werden. Die digitale Lösung sorgt zudem dafür, dass steuerliche Änderungen automatisch in den Verträgen berücksichtigt werden.

Automatische Vertragsanpassungen

Neben der automatisierten Lohnbuchhaltung übernimmt Jobticket+ auch die Anpassung der Arbeitsverträge. Gerade bei Gehaltsumwandlungen kann dies komplex sein: Das Bruttogehalt muss angepasst, die Pauschalversteuerung dokumentiert und die Änderung rechtssicher festgehalten werden. Mit Jobticket+ läuft dieser Prozess vollständig automatisiert [1].

Beispielsweise passt das System bei Preisanpassungen sofort alle Berechnungen an. Sollte der Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2026 auf 63,00 € steigen, ändert sich automatisch die steuerfreie Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss auf 59,85 € (bei 5 % Rabatt). Mitarbeitende im Split-Pay-Modus sehen ihre Nettoabzüge entsprechend angepasst. Gleichzeitig erstellt die Plattform die notwendigen Vertragsergänzungen und lädt diese direkt in das HR-System hoch.

Diese Automatisierung ist entscheidend, da manuelle Anpassungen bei einer großen Belegschaft fehleranfällig sind. Ein einziger Rechenfehler kann zu falsch berechneten Steuern führen, was Nachzahlungen und mögliche Strafen nach sich ziehen könnte. Das System hingegen sorgt dafür, dass die korrekten Formeln konsequent angewendet werden. Es prüft, ob die steuerfreien Grenzen eingehalten werden, und warnt das HR-Team bei Unstimmigkeiten.

Mitarbeitende können über Self-Service-Portale eigenständig ihr bevorzugtes Modell auswählen, Echtzeit-Berechnungen einsehen und innerhalb vorgegebener Zeiträume Änderungen vornehmen. Alle Eingaben werden sofort auf steuerliche Vorgaben geprüft, sodass ungültige Kombinationen ausgeschlossen sind. Diese Automatisierung spart den HR-Teams enorm viel Zeit. Was früher Stunden an Antragsbearbeitung, Zuschussberechnungen und Vertragsaktualisierungen in Anspruch nahm, läuft jetzt im Hintergrund. So bleibt mehr Zeit für strategische Aufgaben wie die Entwicklung neuer Benefits oder die Stärkung der Mitarbeitermotivation.

Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber

Die Einführung eines Jobticket-Programms bringt nicht nur Vorteile für die Mitarbeitenden, sondern auch direkte finanzielle Einsparungen für dein Unternehmen. Obwohl das Ticket 63,00 € kostet, sorgen steuerliche Vorteile und reduzierte Sozialabgaben dafür, dass sich der Aufwand für Arbeitgeber rechnet.

Ein entscheidender Punkt: Das Jobticket gilt als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug. Das bedeutet, der gesamte Betrag kommt bei deinen Mitarbeitenden an, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Bei einer Gehaltsumwandlung sparst du durch den Bruttogehaltsverzicht von 63,00 € etwa 21 % – das sind rund 13,23 € pro Mitarbeitendem und Monat [2].

Ein weiterer Vorteil: Nutzt du die ÖPNV-Regelung (§ 3 Nr. 15 EStG), bleibt der 50-Euro-Sachbezug für andere Leistungen wie Essensgutscheine oder Wellnessangebote frei. Das schafft Spielraum, um ein attraktives Benefits-Paket anzubieten, das über das Jobticket hinausgeht [7][8].

Für Minijobber ist das Jobticket besonders interessant: Ein monatlicher Zuschuss von beispielsweise 30,00 € (ca. 586,00 € jährlich) bleibt steuer- und beitragsfrei und wird nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet [6]. Diese Vorteile machen das Jobticket zu einem wertvollen Bestandteil einer langfristigen HR-Strategie.

Budgetplanung für 2026 und darüber hinaus

Neben den steuerlichen Vorteilen ist eine vorausschauende Budgetplanung entscheidend. Die Preisentwicklung des Deutschlandtickets zeigt eine klare Tendenz: von 49,00 € über 58,00 € bis zu 63,00 € ab Januar 2026 [3]. Für die kommenden Jahre solltest du mit jährlichen Preiserhöhungen von etwa 5 bis 10 % rechnen. Für 2027 könnte der Ticketpreis zwischen 66,00 € und 69,00 € liegen [3].

Ein Beispiel: Bei 500 Mitarbeitenden, die ein vollständig bezuschusstes Jobticket erhalten, belaufen sich die Kosten für 2026 auf etwa 378.000,00 € (500 × 63,00 € × 12). Bei einer angenommenen Steigerung von 7 % würden die Kosten für 2027 auf rund 404.460,00 € steigen [3].

Da sich Ticketpreise jährlich ändern können, ist Flexibilität in der Mehrjahresplanung wichtig. Statt sich auf eine vollständige Kostenübernahme festzulegen, kannst du gestaffelte Modelle oder Split-Pay-Vereinbarungen nutzen, die Preisanpassungen leichter handhabbar machen [3].

Digitale Lösungen wie Jobticket+ können zudem den Verwaltungsaufwand minimieren. Automatisierte Systeme passen Preise und Verträge bei Änderungen an, was Zeit spart und Compliance-Risiken reduziert [3]. Die eingesparte Arbeitszeit deines HR-Teams sollte in die Gesamtkostenbetrachtung einfließen, da sie einen messbaren Mehrwert bietet.

Auch die Nutzungsquote sollte in die Budgetplanung einfließen. In Städten mit gutem Nahverkehr nutzen oft 60 bis 80 % der Mitarbeitenden das Angebot, während die Quote in ländlichen Gebieten niedriger ausfällt. Diese Unterschiede helfen dir, realistische Kostenschätzungen zu erstellen.

Jobticket vs. Gehaltserhöhungen

Ein Vergleich zeigt: Das Jobticket ist deutlich wirtschaftlicher als eine Gehaltserhöhung. Möchtest du deinen Mitarbeitenden einen Benefit im Wert von 63,00 € bieten, hast du zwei Optionen: das Jobticket oder eine Gehaltserhöhung. Die Unterschiede in den Gesamtkosten sind erheblich.

Benefit-Art Kosten für Arbeitgeber Nettowert für Mitarbeitende Sozialversicherung Lohnsteuer
Jobticket (Sachbezug) 63,00 € 63,00 € Keine Keine
Gehaltserhöhung (brutto) ca. 85,75 € ca. 40,00 € Ja (ca. 21 %) Ja (ca. 35 %)

Wie die Tabelle zeigt, müsstest du etwa 85,75 € brutto aufwenden, um einen Nettovorteil von 40,00 € zu erzielen. Beim Jobticket hingegen kommt der volle Betrag von 63,00 € bei den Mitarbeitenden an – ohne zusätzliche Abgaben. Das spart dir monatlich etwa 22,75 € pro Mitarbeitendem.

Hochgerechnet auf ein Jahr und 100 Mitarbeitende betragen die Kosten für das Jobticket 75.600,00 € (100 × 63,00 € × 12). Eine gleichwertige Gehaltserhöhung würde hingegen rund 102.900,00 € kosten – eine Differenz von 27.300,00 € jährlich.

Best Practices und häufige Fehler

Die Einführung eines Jobticket-Programms ist kein Hexenwerk, doch es gibt einige Stolperfallen, die immer wieder auftreten – besonders bei steuerlichen Themen. Eine lückenhafte Dokumentation oder unklare Kommunikation kann schnell zu vermeidbarem Ärger führen. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Compliance und Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um die steuerliche Anerkennung deines Jobticket-Programms sicherzustellen. Das Finanzamt schaut genau hin, ob alle Vorgaben erfüllt sind. Deshalb: von Anfang an präzise und vollständig dokumentieren.

Alle Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden – sei es als Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Diese Vereinbarung muss klar definieren: den Arbeitgeberzuschuss, den Eigenanteil der Mitarbeitenden (falls vorhanden), die Gültigkeitsdauer und ob es sich um einen Sachbezug oder eine Gehaltsumwandlung handelt.

Besondere Vorsicht ist bei der Gehaltsumwandlung geboten. Ein häufiger Fehler: Es wird nicht eindeutig dokumentiert, dass die Umwandlung freiwillig ist. Wichtig ist, dass die schriftliche Vereinbarung vor der ersten Gehaltszahlung mit reduziertem Brutto vorliegt. Außerdem sollten Mitarbeitende wissen, dass die Gehaltsumwandlung ihr Bruttogehalt dauerhaft senkt – was Auswirkungen auf Rentenansprüche und Arbeitslosengeld haben kann.

In der Lohnbuchhaltung muss der geldwerte Vorteil monatlich erfasst werden. Für jeden Mitarbeitenden mit Jobticket wird der Wert des Benefits im Lohnkonto dokumentiert und in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Wird das Ticket als Sachbezug angeboten, wird der volle Ticketpreis abzüglich des Eigenanteils eingetragen. Beispielsweise ergibt ein vollständig bezuschusstes Ticket im Wert von 63,00 € einen geldwerten Vorteil von genau 63,00 €.

Alle relevanten Belege sollten für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gesichert werden. Dazu gehören Nachweise über die tatsächliche Ticketnutzung, wie Rechnungen des Ticketanbieters oder Bestätigungen der Verkehrsunternehmen. Diese Belege müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, um bei Betriebsprüfungen die korrekte Abrechnung nachweisen zu können.

Beim Deutschland-Ticket Jobticket mit 5 % Rabatt gelten zusätzliche Anforderungen. Dein Unternehmen muss nachweisen, dass es mindestens 25 % der Ticketkosten übernimmt – bei einem Ticketpreis von 63,00 € entspricht das mindestens 15,75 € pro Mitarbeitendem und Monat. Die Rechnungen des Anbieters sollten den reduzierten Preis ausweisen, und eine monatliche Übersicht sollte die Anzahl der ausgegebenen Tickets, die Gesamtkosten, den Arbeitgeberzuschuss und den Mitarbeiterbeitrag detailliert dokumentieren.

Wichtig: Mitarbeitende sollten darüber informiert werden, dass das steuerfreie Jobticket die Entfernungspauschale entsprechend reduziert.

Für Minijobber gelten besondere Regelungen. Ein Zuschuss von beispielsweise 30,00 € bleibt steuer- und beitragsfrei und wird nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet. Diese Regelung muss separat dokumentiert werden, da Minijobber oft in anderen Abrechnungssystemen geführt werden.

Eine klare und vollständige Dokumentation ist die Grundlage für eine reibungslose Umsetzung. Im nächsten Schritt geht es darum, die Änderungen optimal zu kommunizieren. Hierbei unterstützt dich TicketPlus+ mit automatisierten Prozessen, die sowohl die Dokumentation als auch die Kommunikation erleichtern.

Timing und Kommunikation

Nach der Klärung der Dokumentationspflichten ist die rechtzeitige und abgestimmte Kommunikation der Änderungen entscheidend. Selbst die beste Dokumentation hilft wenig, wenn die Umsetzung schlecht getimt ist. Besonders bei Preisänderungen – wie der Erhöhung auf 63,00 € ab dem 1. Januar 2026 – ist eine vorausschauende Planung unerlässlich.

Informiere deine Mitarbeitenden mindestens 4–6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen. Sie müssen verstehen, was sich ändert und wie sich das auf ihre monatlichen Kosten auswirkt. Eine klare Übersicht hilft: Vergleiche den alten Ticketpreis mit dem neuen, zeige den bisherigen und den neuen Eigenanteil und erkläre, ob der Arbeitgeber die Mehrkosten übernimmt. Falls die Mitarbeitenden die Erhöhung selbst tragen müssen, erläutere transparent die Hintergründe.

Ein Beispiel: Der bisherige Zuschuss beträgt 14,50 € bei einem Ticketpreis von 58,00 €. Ab 2026 steigt der Preis auf 63,00 €. Du kannst entscheiden, ob du den Zuschuss anpasst oder den Eigenanteil der Mitarbeitenden leicht erhöhst.

Stimme die Einführung mit den Gehaltsabrechnungszyklen ab. Wenn der Start für den 1. Januar 2026 geplant ist, sollten alle Systemanpassungen spätestens Mitte Dezember 2025 abgeschlossen sein – besonders, wenn du mehrere HR-Systeme wie Personio oder DATEV nutzt. Teste die Integration gründlich, damit der erste Gehaltslauf mit den neuen Werten reibungslos abläuft.

Außerdem empfiehlt es sich, ein FAQ-Dokument zu erstellen, das die häufigsten Fragen beantwortet: Warum steigt der Preis? Muss das Ticket für den Arbeitsweg genutzt werden? Was passiert im Urlaubsfall? Kann das Ticket pausiert werden? Wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus? Diese Fragen werden garantiert aufkommen – bereite dich entsprechend vor. TicketPlus+ stellt vorgefertigte Informationsmaterialien und Vorlagen zur Verfügung, die du direkt einsetzen kannst.

Mit den automatisierten Onboarding-Prozessen von TicketPlus+ kannst du den administrativen Aufwand minimieren. Mitarbeitende erhalten nach der Anmeldung automatisch eine E-Mail mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Das spart deinem HR-Team Zeit und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden die gleichen klaren Informationen erhalten.

Rechtlicher Rahmen und Haftungsausschluss

Die steuerliche Behandlung des Jobtickets basiert auf klar definierten gesetzlichen Regelungen, die über Jahre hinweg Bestand haben – einschließlich des neuen Preises von 63,00 € ab dem 01.01.2026. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass die konkrete Umsetzung in deinem Unternehmen von individuellen Gegebenheiten abhängen kann. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich. Die genannten gesetzlichen Grundlagen schaffen den Rahmen, innerhalb dessen Jobticket+ die automatisierte Lohnbuchhaltung unterstützt.

Offizielle Ressourcen

Ein zentraler Punkt ist § 3 Nr. 15 EStG (Einkommensteuergesetz), der die steuerfreie Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel regelt. Diese Steuerfreiheit gilt, wenn die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – unabhängig davon, ob es sich um vollständig übernommene Tickets oder Zuschüsse handelt.

Für detaillierte Informationen und Verwaltungsanweisungen kannst du auf folgende Quellen zurückgreifen:

  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und das Lohnsteuer-Handbuch (LSt H, Abschnitt H 8.1).
  • Offizielle Webseiten der Bundesregierung und der Deutschen Bahn.
  • Die Portale regionaler Verkehrsverbünde, die technische Details zur Ticketverwaltung und Abrechnung bereitstellen.

Zusätzlich bietet die Haufe-Gruppe umfassende Kommentierungen zum Steuerrecht, die dir helfen, die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen besser zu verstehen.

Wenn ab dem 01.01.2026 der neue Preis von 63,00 € gilt, solltest du auch die Verwaltungserlasse deines jeweiligen Bundeslandes prüfen. Diese enthalten möglicherweise zusätzliche Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung, die über die bundesweiten Regelungen hinausgehen.

Für die konkrete Umsetzung in deinem Unternehmen ist es ratsam, mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein zusammenzuarbeiten. Diese Experten können die allgemeinen Regelungen auf deine individuellen Anforderungen abstimmen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Vorgaben erfüllt werden.

Die hier genannten Quellen bilden die Grundlage für die nachfolgenden Haftungsausschluss-Hinweise.

Disclaimer

Vor der Umsetzung von Maßnahmen beachte bitte Folgendes:

Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die steuerlichen Aspekte des Jobtickets und mögliche Umsetzungsmodelle. Dennoch gilt:

Wir leisten keine Steuerberatung. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob Sachbezug, Gehaltsumwandlung oder Split-Pay – die Wahl des passenden Modells sollte immer in Abstimmung mit deinem Steuerberater erfolgen.

Die steuerliche Behandlung kann je nach individueller Situation stark variieren. Faktoren wie bestehende Arbeitsverträge, die Gehaltsstruktur deiner Mitarbeitenden, regionale Unterschiede und die spezifischen Gegebenheiten deines Unternehmens spielen dabei eine Rolle.

Die in diesem Artikel enthaltenen Berechnungen und Preisbeispiele basieren auf dem neuen Ticketpreis von 63,00 € ab dem 1. Januar 2026 und dienen nur zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten und Einsparungen können abweichen, da sie von der individuellen steuerlichen Situation jedes Mitarbeitenden abhängen. Aspekte wie Steuerklassen, Freibeträge oder andere Sachbezüge können die Gesamtrechnung beeinflussen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Steuerrechtliche Regelungen unterliegen ständigen Änderungen, und die hier dargestellten Informationen spiegeln den Stand von November 2025 wider. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Besonders die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG erfordert eine fundierte fachliche Bewertung.

Bevor du ein Jobticket-Programm in deinem Unternehmen einführst oder anpasst, solltest du die Umsetzung mit einem qualifizierten Steuerberater besprechen. Dieser kann prüfen, ob alle Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung erfüllt sind, die korrekte Dokumentation sicherstellen und das für dein Unternehmen optimale Modell empfehlen.

TicketPlus+ unterstützt dich mit automatisierten Prozessen und der Integration in über 50 HR-Systeme wie Personio und DATEV, um die administrative Umsetzung zu erleichtern und gesetzliche Anforderungen effizient zu erfüllen. Die endgültige steuerliche Bewertung und die Wahl des passenden Modells liegen jedoch in der Verantwortung deines Unternehmens und sollten professionell begleitet werden.

Fazit: Das Maximum aus Jobticket+ herausholen

Ab 2026 bringt der neue Preis von 63,00 € zwar steuerliche Herausforderungen mit sich, eröffnet aber auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Ob Sachbezug, Gehaltsumwandlung oder Split-Pay – mit dem TicketPlus+ Deutschlandticket ist dein Unternehmen bestens vorbereitet. Es bietet nicht nur ein steuerlich optimiertes Mobilitätsangebot, sondern auch eine vollautomatisierte Plattform, die sich mühelos in bestehende Systeme integrieren lässt. Dank der Verbindung zu führenden HR-Systemen kannst du in wenigen Minuten starten – ganz ohne IT-Aufwand. Doch wie schlagen sich diese Vorteile konkret in Einsparungen nieder?

Konkrete Einsparungen für dein Unternehmen

Die Zahlen sind klar: Ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden zahlt bei vollständiger Übernahme des Deutschlandtickets jährlich 75.600,00 € brutto (100 × 63,00 € × 12 Monate). Durch das Gehaltsumwandlungsmodell und die Einsparung von etwa 21 % bei den Sozialabgaben sinken die Nettokosten auf rund 59.724,00 €. Das bedeutet eine jährliche Ersparnis von 15.876,00 €. Gleichzeitig profitieren deine Mitarbeitenden von einem Gehaltsvorteil von etwa 600,00 € pro Jahr – ohne zusätzliche Lohnkosten für dich.

Automatisierung als Wettbewerbsvorteil

Die Verwaltung von Jobtickets kann zeitaufwendig sein und birgt Risiken bei der Einhaltung von Vorschriften. Bei 100 Mitarbeitenden summiert sich der manuelle Aufwand schnell auf 200 Stunden. Mit TicketPlus+ entfällt dieser Aufwand vollständig. Besonders praktisch: Ab 2026 passt sich die Plattform automatisch an den Preisindex an, wodurch maximale Effizienz ohne manuelle Eingriffe gewährleistet ist.

Mehr als nur ein Ticket

Das TicketPlus+ Deutschlandticket bietet deinen Mitarbeitenden für 58,00 € pro Monat nicht nur unbegrenzten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Deutschland, sondern auch attraktive Zusatzleistungen. Dazu gehören monatliche Sharing-Vorteile im Wert von bis zu 7,00 € für E-Bikes und Scooter (Bolt, TIER, Dott) sowie ein 5,00 € Gutschein für MILES Carsharing. Diese Angebote erleichtern die "letzte Meile" und schaffen echten Mehrwert im Alltag – ein Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung.

Zudem gibt es eine flexible Pause-Funktion, mit der Mitarbeitende ihr Ticket bis 24 Stunden vor Monatsende pausieren können – ideal für Urlaub oder Homeoffice-Phasen. Das spart nicht nur Kosten, sondern zeigt auch, dass die individuellen Bedürfnisse der Belegschaft ernst genommen werden.

Zukunftssicher aufgestellt

Trotz der Preisänderungen bleibt die steuerliche Grundlage nach § 3 Nr. 15 EStG stabil. Mit TicketPlus+ bist du für zukünftige Anpassungen bestens vorbereitet, da sich die Plattform automatisch an neue Preise anpasst. Sie bietet eine langfristige und skalierbare Lösung, die sich nahtlos in bestehende Strategien zur Steueroptimierung und Automatisierung einfügt.

Für die Budgetplanung empfiehlt es sich, vorsichtig mit jährlichen Preissteigerungen von 3–5 % zu kalkulieren. Die gute Nachricht: Die Compliance-Struktur bleibt auch bei Preisänderungen stabil und vorhersehbar.

Deine nächsten Schritte

Noch in der Informationsphase? Lade dir das PDF mit allen Informationen für Geschäftskunden herunter. Hier findest du detaillierte Übersichten zu Modellen und Kostenberechnungen.

Willst du sehen, wie TicketPlus+ funktioniert? Besuche ticket-plus.app/jobticket-fuer-unternehmen für eine Demo oder weitere Informationen.

Bereit, deinen Mitarbeitenden ab 2026 ein steuerlich optimiertes Mobilitätsangebot zu machen? Jetzt registrieren und in nur 5 Minuten starten.

Wichtig: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Besprich die Umsetzung mit deinem Steuerberater, um das beste Modell für dein Unternehmen zu finden. TicketPlus+ liefert die technische Infrastruktur und Automatisierung – die steuerliche Bewertung liegt in deiner Verantwortung und sollte professionell begleitet werden.

FAQs

Was ist das Split-Pay-Modell und welche Vorteile bietet es gegenüber anderen Modellen?

Beim Split-Pay-Modell übernimmt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 15,50 €, während der Arbeitnehmer die restlichen 40,60 € selbst bezahlt. Dieses Modell punktet besonders durch seinen minimalen Verwaltungsaufwand, was das HR-Team deutlich entlastet. Zudem lässt es sich nahtlos in bestehende Lohnabrechnungssysteme integrieren.

Ein weiterer Pluspunkt ist die transparente Kostenaufteilung. Diese Gestaltung kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer finanziell attraktiv sein. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer automatisierten Anpassung der Arbeitsverträge, was den administrativen Aufwand zusätzlich reduziert.

Welche Dokumentationspflichten gelten für Unternehmen, um die Steuerfreiheit des Jobtickets korrekt nachzuweisen?

Um sicherzustellen, dass das Jobticket steuerfrei bleibt, müssen Unternehmen den steuerfreien Zuschuss klar und deutlich in der Lohnabrechnung ausweisen. Außerdem muss dieser Zuschuss auf der Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters vermerkt werden.

Es ist ratsam, alle wichtigen Unterlagen, wie Nachweise über die Ticketkosten und Vereinbarungen zur Kostenübernahme, sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren. So sind Unternehmen bestens vorbereitet, falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt.

Wie erleichtert das Jobticket+ die Verwaltung von Jobtickets in Unternehmen und welche Vorteile bietet es gegenüber der manuellen Abwicklung?

Das Jobticket+ macht die Verwaltung von Jobtickets so einfach wie nie zuvor – dank einer komplett automatisierten Lösung. Über ein zentrales Unternehmens-Dashboard werden alle Prozesse digital gesteuert, was den manuellen Aufwand für Personal- und Buchhaltungsteams überflüssig macht.

Nach der Einrichtung erhalten Mitarbeitende automatisch personalisierte E-Mails mit klaren Anweisungen, wie sie ihr Jobticket aktivieren können. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch potenzielle Fehler. Außerdem ermöglicht die Integration in über 50 HR-Systeme, darunter Personio und DATEV, eine problemlose Anpassung an bestehende Workflows im Unternehmen.

Mit Jobticket+ setzen Unternehmen auf eine effiziente und sichere Lösung, die perfekt in moderne Arbeitsprozesse passt.

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