Mitgliedschaftsbedingungen

AllRide GmbH | AllRide Mitgliedschaftsbedingungen
Version: 3.0

 

Stand: Januar 2025

  1. Allgemeines | Geltungsbereich

    1. Diese AllRide Mitgliedschaftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der AllRide GmbH, Hackescher Markt 210178 Berlin, Deutschland („AllRide“) und Kunden von AllRide („Mitglieder“), die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, also Personen, die ein Rechtsgeschäft weder aus vorwiegend gewerblichen noch selbständig erwerbstätigen Zwecken abschließen, und denen AllRide Zugang zur AllRide Plattform (www.ticket-plus.app und/oder www.allride.io) einschließlich aller dazugehörigen Websites, Applikationen und Dienste (insgesamt „Plattform“) gewährt.

    2. Mitglieder können über die Plattform unterschiedliche Mobilitätsangebote in Anspruch nehmen („Mobilitätsangebote“). Mobilitätsangebote werden in der Regel von Kooperationspartnern von AllRide bzw. von verbundenen Unternehmen von AllRide wie z. B. Mobilitätsanbietern, ÖPNV-Unternehmen und sonstigen Dritten („Partnern“) in eigener Verantwortung angeboten („Fremdangebote“). Soweit ausdrücklich als solche gekennzeichnet, bietet AllRide Mobilitätsangebote auch selbst an („Eigenangebote“). 

    3. Diese Bedingungen gelten für alle Antragsdokumente und Antragsvorgänge über einen Mitgliedschaftsvertrag, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen AllRide und dem Mitglied vereinbart werden (jeweils eine „Mitgliedschaft“). Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Mitgliedschaft. 

    4. AllRide verschafft dem Mitglied über die Plattform die Möglichkeit, Mobilitätsangebote wahrzunehmen. Soweit das Mitglied ein Fremdangebot in Anspruch nimmt, gelten dafür sowohl die zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bzw. dessen Geschäftsbedingungen, als auch die zwischen dem Mitglied und AllRide getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bzw. dessen Geschäftsbedingungen. AllRide wird insoweit Vertragspartner des Mitglieds und steht daher für den Inhalt, Umfang und Erfüllung des Fremdangebotes durch den Partner ein. 

    5. Die Partner sind Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AllRide und AllRide ist Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Partner. AllRide ist verpflichtet, Anfragen und Beschwerden des Mitglieds zu Fremdangeboten entgegenzunehmen, dem Mitglied Mitteilungen der Partner zu Fremdangeboten weiterzuleiten oder zwischen dem Mitglied und den Partnern zu vermitteln. 

    6. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen AllRide und dem Mitglied, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch AllRide bedarf. Diese Bedingungen gelten spätestens dann als von dem Mitglied bestätigt, wenn das Mitglied die Plattform in Anspruch nimmt. 

    7. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur Bestandteil einer Mitgliedschaft, soweit AllRide ihnen schriftlich zugestimmt hat.

    8. Individuelle Vereinbarungen mit dem Mitglied in besonderen Fällen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

    9. Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend. 

    10. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Bedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter. 

    11. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die das Mitglied gegenüber AllRide abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.

    12. Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

       

  2. Nutzung der Plattform | Probenutzung

    1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft gewährt AllRide dem Mitglied gegen Zahlung einer Mitgliedschaftsgebühr die Nutzung der Plattform in dem Umfang, der in der Mitgliedschaft näher bezeichnet ist. 

    2. AllRide wird sich um ein möglichst breit gefächertes und vielfältiges Angebot von Mobilitätsangeboten bemühen. Das Mitglied hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Mobilitätsangebote oder eine bestimmte Mindestanzahl, einen bestimmten Mindestumfang oder eine bestimmte Art, Form oder Qualität von Mobilitätsangebote. 

    3. Für einen von AllRide nach freiem Ermessen zu bestimmenden Zeitraum kann AllRide dem Mitglied kostenfrei zu Probezwecken die eingeschränkte Nutzung der Plattform gewähren („Probenutzung“). AllRide hat das Recht, den zur Probenutzung bereitgestellten Leistungsumfang jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu reduzieren, einzuschränken oder auf andere Weise zu modifizieren. Die Probenutzung begründet keine Garantie für (künftige) Produkteigenschaften. Nach Maßgabe der in der Mitgliedschaft vereinbarten Bedingungen kann die Probenutzung enden und automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergehen.

    4. AllRide ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen.

 

  1. Mitgliedskonto │Begründung einer Mitgliedschaft | Tarifwechsel

    1. Um die Plattform nutzen zu können, muss das Mitglied ein Mitgliedskonto anlegen, indem es diese Bedingungen akzeptiert, in einem von AllRide online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular bestimmte persönliche Daten eingibt („Mitgliedskonto“). Sodann muss das Mitglied über das Mitgliedskonto eine Mitgliedschaft bei AllRide beantragen. Angebote von AllRide über Mitgliedschaften sind nicht verbindlich. Mit dem Absenden des Antrages gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab. 

    2. Der Antragsvorgang umfasst folgende Schritte: Auswählen eines Tarifs, Überprüfen und/oder Korrigieren der Auswahl, Eingeben der relevanten Daten, Auswählen der Zahlungsart und verbindliches Absenden des Antrages durch Anklicken eines Antragsbuttons. Der Antrag des Mitglieds wird erst dann für beide Parteien eine verbindliche Mitgliedschaft, wenn AllRide dem Mitglied die Annahme des Antrages in einer E-Mail bestätigt („Antragsbestätigung“) und die Freischaltung durch das Mitglied auf der App zustande kommt. Die Antragsbestätigung enthält zudem weitere Angaben zum Antrag des Mitglieds sowie die persönliche Email-Adress, welche als Antragsnummer Nummer agiert. 

    3. Die Inanspruchnahme einer Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist und in seinem Mitgliedskonto das Geburtsdatum hinterlegt hat, welches dessen eindeutige Identifizierung, insbesondere durch Partner, ermöglicht.

    4. Das Mitglied hat bis spätestens 24 Stunden vor dem Ende eines jeden Monats zum Ende eines jeden Monats die Möglichkeit, mit seiner Mitgliedschaft in einen Tarif mit einem geringeren oder höheren Leistungsumfang zu wechseln, im ersteren Fall mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum, im letzteren Fall, nach Wahl des Mitglieds, entweder mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum. Im Falle eines sofortigen Wechsels ist das Mitglied zur Zahlung der entsprechend erhöhten Mitgliedschaftsgebühr für den gesamten angebrochenen Abrechnungszeitraum (somit auch rückwirkend) verpflichtet.

    5. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliedskontos vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die Daten in seinem Mitgliedskonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Das Mitglied ist verpflichtet, AllRide Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung von Änderungen ist AllRide berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.

    6. Das Mitglied darf nur ein einzelnes Mitgliedskonto unterhalten.

    7. AllRide behält sich das Recht vor, inaktive Mitgliedskonten zu löschen. Als inaktiv gelten Mitgliedskonten, für die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Jahr keine laufende Mitgliedschaft besteht. Das Mitglied kann von AllRide die Löschung seines Mitgliedskontos verlangen, sofern keine laufende Mitgliedschaft besteht.

    8. AllRide wird den Vertragstext (diese Bedingungen und der jeweilige Antrag) nach Zustandekommen einer Mitgliedschaft nicht speichern. Der Vertragstext ist dann für das Mitglied nicht mehr zugänglich.

       

  2. Wahrnehmen von Mobilitätsangeboten 

    1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft erhält das Mitglied die Möglichkeit, über die Plattform bestimmte Mobilitätsangebote wahrzunehmen. Ein über die Mitgliedschaftsgebühr hinausgehendes Entgelt fällt dabei für das Mitglied nicht an. Hiervon ausgenommen sind Zusatzentgelte, auf die das Mitglied zuvor ausdrücklich hingewiesen worden ist sowie Gebühren, die der Partner für die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z. B. Sitzplatzreservierungen, Zusatzversicherungen oder Minutenpakete) erhebt. Sollte das Mitglied gleichwohl ein nicht geschuldetes Entgelt geleistet haben, erhält das Mitglied von AllRide gegen entsprechenden Nachweis ein entsprechendes Guthaben in dessen Mitgliedskonto, das automatisch mit künftigen Mitgliedsgebühren verrechnet wird.

    2. Sofern Fremdangebote von Partner durchgeführt werden, kann sich das Mitglied vor Fahrtantritt über die Plattform elektronisch bei dem Partner kontrollieren, einen Gutschein bei dem Partner hinterlegen und einlösen oder sich ggf. von dem Partner durch Angabe seiner Mitgliedsdaten manuell kontrollieren lassen. 

    3. Das Mitglied ist verpflichtet, vor Fahrtantritt und/oder Buchung des jeweiligen Mobilitätsangebotes gegenüber dem jeweiligen Partner sicherzustellen, dass die Fahrt durch die entsprechende Mitgliedschaft von AllRide abgedeckt ist. Ist die Fahrt nicht durch die entsprechende Mitgliedschaft von AllRide abgedeckt, muss das Mitglied für die Kosten der Fahrt gesondert aufkommen.

    4. Durch jede Nutzung, d.h. betreten, buchen, reservieren oder sonstige Art von Inanspruchnahme, jeglicher Mobilitätsangebote von Fremdangeboten von Partnern kommt zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner ein zusätzlicher Vertrag über die Nutzung des betreffenden Fremdangebotes nach Maßgabe der zwischen dem Mitglied und dem Partner getroffenen Vereinbarungen bzw. dessen Geschäftsbedingungen (einschließlich Beförderungsrichtlinien, Teilnahmevoraussetzungen, Verhaltensregeln, Zusatzentgelten, Konsequenzen bei Nichterscheinen, Haftungsregelungen, etc.) zustande. 

    5. Einige Fremdangebote können bereits im Voraus verbindlich durch das Mitglied reserviert werden. Sofern das Mitglied eine bestehende Reservierung nicht innerhalb der geltenden Stornierungsfrist über die Plattform bzw. bei dem Partner absagt, ist AllRide zum Ersatz des durch eine Nichtteilnahme schuldhaft entstandenen Schadens verpflichtet. AllRide ist in diesem Fall berechtigt, von dem Mitglied einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 30,00 zu verlangen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

    6. Fremdangebote stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von verfügbaren Fahrzeugen, Beförderungsmitteln und Plätzen des Partners.

    7. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei dem Wahrnehmen von Fremdangeboten an die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowohl mit den Partnern bzw. deren Geschäftsbedingungen als auch AllRide bzw. deren Geschäftsbedingungen zu halten. 

    8. AllRide behält sich das Recht vor, Fremdangebote von Partnern jederzeit auszutauschen, einzustellen, zu verändern oder sonstige Konditionen von Fremdangeboten von Partner anzupassen. Das Kündigungsrecht der Mitglieder unter Ziffer 12 bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Deutschlandticket | Abonnements

    1. AllRide bietet über die Plattform Mitgliedern das Deutschlandticket (58-Euro-Ticket) sowie weitere Abonnements als Fremdangebote (jeweils „Abo“) an.

    2. Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung durch AllRide und der Freischaltung durch AllRide des Abos auf der App zustande. Das Abo beginnt jeweils zum 1. eines Kalendermonats. Der Abo-Vertrag gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt oder pausiert wird. Das Deutschlandticket kann als Barcode in der App genutzt und eingesehen werden.

    3. Für die Ausgabe des Abos auf einem mobilen Endgerät ist eine Registrierung auf der Plattform sowie bei der App notwendig.

    4. Das Abo wird mit monatlicher Zahlung ausgegeben. Im Fall eines Soforteinstiegs im laufenden Monat ist der volle Monatsbetrag zu zahlen.

    5. Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket. Tarifänderungen werden automatisch Vertragsinhalt des Abos.

    6. Pausieren des Deutschlandtickets: Das Mitglied bevollmächtigt AllRide, das Deutschlandticket in seinem Namen jederzeit abzuschließen und/oder zu kündigen. AllRide behält sich das Recht vor, das Deutschlandticket monatlich zu kündigen und neu abzuschließen, um dem Mitglied eine Pausierung gemäß den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets zu ermöglichen.

    7. Die Kündigung des Deutschlandtickets für den darauffolgenden Monat ist spätestens bis zum 10. eines jeden Monats möglich, die Pausierung gemäß Ziffer 5.6 spätestens 24 Stunden vor dem Ende eines jeden Monats möglich. Bei Erstabschluss ist eine Pausierung für den Folgemonat nach dem 10. eines Monats ausgeschlossen. Jede Kündigung bedarf der Textform oder erfolgt über die App. Die Kündigung eines Abo-Vertrages durch AllRide ist jederzeit fristlos bis zu jedem Ende des laufenden Monats für den darauffolgenden Monat möglich. Dem Mitglied wird die Kündigung schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

    8. Für Ansprüche auf Entschädigungen und Erstattungen aufgrund von Verspätungen und Ausfällen von Zugverbindungen und öffentlichem Nahverkehr gilt zwischen AllRide und dem Mitglied, was auch nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der Partner für das Deutschlandticket gilt. Danach gilt derzeit insbesondere:

      1. Bei Verspätungen des öffentlichen Nahverkehrs um mindestens 60 Minuten besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 € pro verspäteter Fahrt, sofern das Mitglied den Nachweis über die Verspätung schriftlich erbringt (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Verkehrsunternehmens). Entschädigungen unter 4,00 € werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Die Gesamtsumme aller Entschädigungen ist auf 25% des Monatsbeitrags für das Deutschlandticket begrenzt.

      2. Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Abos auf mobilem Endgerät sind nicht möglich. Ein Umtausch ist nicht möglich.

    9. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Abo-Vertrag durch den Abonnenten/ Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Abonnenten/ Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

    10. Das Widerrufsrecht gemäß Ziffer 18 gilt nicht für das Deutschlandticket. Es gelten die gesetzlichen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket.

    11. Für die Bearbeitung von Rückerstattungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ erhoben. 

  1. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen

    1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft gewährt AllRide dem Mitglied während der Laufzeit der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Plattform zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von AllRide einschließlich des Mitglieder-On-Boarding-Prozesses sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQs) („Dokumentation“) beschrieben.

    2. Das Mitglied darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (a) die Plattform unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen oder anderweitig Einnahmen aus der Plattform generieren; (b) die Plattform auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren; (c) Teile der Plattform dekompilieren, im Wege des Reverse Engineerings rekonstruieren, zerlegen oder anderweitig versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Know-how oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Plattform zu erlangen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (d) die Plattform modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf der Plattform basieren (außer in dem durch AllRide gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Plattform genehmigt wurde); (e) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in der Plattform oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (f) die Plattform so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen und -einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des in dieser Ziffer 6 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder (g) die Plattform verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Plattform oder die Systeme oder Netzwerke von AllRide zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen. 

    3. Das Mitglied darf die Inhalte der Plattform nicht ohne die schriftliche Zustimmung von AllRide vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn dies wird durch Funktionen, welche in die Plattform integriert sind, ausdrücklich gestattet.

    4. Das Mitglied darf die Plattform oder technische Daten, oder Kopien, Teile oder Produkte davon weder direkt noch indirekt unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften exportieren oder re-exportieren. 

    5. Das Mitglied darf die Plattform nur, wie in der Dokumentation beschrieben, nutzen.

       

  2. Pflichten des Mitglieds

    1. Das Mitglied sichert zu und gewährleistet, dass es die Plattform ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwendet. 

    2. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Plattform und der Mobilitätsangebote erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen und instand zu halten, insbesondere Modems, Hardware, Server, Software (insbesondere Apps)- und andere Software von Drittanbietern für den Empfang von Fremdangeboten), Betriebssysteme und Netzwerke (gemeinsam „Technische Ausstattung“). AllRide gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen zu der Verfügbarkeit und/oder zu bestimmten Funktionen solcher Technischen Ausstattung ab. AllRide Anforderungen an die Technische Ausstattung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von AllRide eingesehen werden.

    3. Das Mitglied ist zudem für die Sicherheit der Technischen Ausstattung, seines Mitgliedskontos, seiner Nutzerkennung, seiner Passwörter (insbesondere seines Nutzerpassworts) und Dateien sowie jede dem Mitglied bekannte oder unbekannte Nutzung seines Mitgliedskontos oder der Technischen Ausstattung verantwortlich. Das Mitglied darf Nutzerkennungen und Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und ist verpflichtet, diese auf sichere Weise zu speichern und aufzubewahren.

    4. Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Nutzerkennung und/oder einem Passwort des Mitglieds erlangt hat, ist das Mitglied verpflichtet, AllRide unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Nutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.

    5. Im Falle einer bekannten oder mutmaßlichen Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform ist das Mitglied verpflichtet, AllRide darüber unverzüglich zu informieren. 

    6. Das Mitglied ist nicht befugt, Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos zu erlauben. Das Mitglied darf Dritten nicht unberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten verschaffen, insbesondere diesen die Teilnahme an Mobilitätsangeboten in Form von vielfältigen Fahrscheinen ermöglichen.

    7. Das Mitglied ist für die Inhalte aller Daten und jedes anderen Materials, das von dem Mitglied über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam „Mitgliedsinhalte“) allein verantwortlich. AllRide ist nicht in der Lage, die Mitgliedsdaten fortlaufend zu kontrollieren und macht sich diese nicht zu eigen.

    8. AllRide darf, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Beschwerden und mutmaßlichen Rechtsverletzungen (einschließlich Verletzungen der Mitgliedschaft, von Rechten Dritter sowie von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen) nachgehen und kann vorläufiger oder dauerhafte Maßnahmen ergreifen, die AllRide unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitglieds für angemessen erachtet. Dazu gehören das Ablehnen, Sperren oder Entfernen von Mitgliedsinhalten sowie das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Mitglieds zu der Plattform.

    9. Für die Nutzung jeglicher bereitgestellter Fahrzeuge gilt zwischen AllRide und dem Mitglied, was auch nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der Partner gilt. Danach gilt derzeit insbesondere, was in den folgenden Ziffern 7.10 bis 7.13 geregelt ist.

    10. Das Mitglied ist verpflichtet, sämtliche Fahrzeuge pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des Fahrzeugs keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

    11. Das Mitglied hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

    12. Das Mitglied ist insbesondere verpflichtet,

      1. die maximale Belastungsgrenze von 100 kg für Elektrokleinstfahrzeuge einzuhalten,

      2. das Fahrzeug während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

      3. Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an AllRide mitzuteilen,

      4. sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Mitglied möglich und zumutbar ist,

      5. beim Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der StVO und der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten,

      6. im Besitz einer zur Führung des jeweiligen Fahrzeugs erforderlichen, in dem Land, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird, gültigen Fahrerlaubnis zu sein und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen,

      7. über eine Meldeadresse in dem Land, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird, oder einem anderen Staat der Europäischen Union verfügen.

      8. das Mindestalter von 18 Jahren vollendet zu haben (bei Buchungen über eine Plattform kann ggf. der Abschluss von Mietverträgen durch Fahranfänger ausgeschlossen sein),

      9. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des Fahrzeugs unverzüglich anzuhalten und AllRide zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,

      10. das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken.

    13. Dem Mitglied ist es insbesondere untersagt,

      1. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

      2. das Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

      3. das Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

      4. das Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

      5. mit dem Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen könnten,

      6. das Fahrzeug mit einer weiteren Person zu verwenden,

      7. das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

      8. eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.

         

  3. Wartung und Support

    1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr bietet AllRide für die Plattform Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der sich aus der Mitgliedschaft ergibt. Dabei bezeichnet „Support“ die Verpflichtung von AllRide, auf berechtigte Supportanfragen des Mitglieds hinsichtlich der Plattform zu reagieren, indem AllRide an der Fehleridentifikation mitwirkt und Unterstützung leistet. „Wartung“ bezeichnet hinsichtlich der Plattform die Verpflichtung von AllRide, Störungen und sogenannte Bugs zu beheben sowie Aktualisierungen und Upgrades bereitzustellen, welche von AllRide nach eigenem Ermessen veröffentlicht werden.

    2. Der Support steht dem Mitglied über https://www.ticket-plus.app/contact/ und/oder über eine von AllRide zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse info@ticket-plus.app und/oder über den Livechat auf der Website von AllRide und/oder unter der auf der Website von AllRide angegebenen Telefonnummer, in allen Fällen während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung. 

    3. AllRide unternimmt angemessene Anstrengungen, die geltenden Industriestandards entsprechen, um die Plattform so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen der Plattform minimiert werden. Das Mitglied kann AllRide Störungen über https://www.ticket-plus.app/contact/ und/oder über eine von AllRide zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse  info@ticket-plus.app und/oder über den Livechat auf der Website von AllRide melden. AllRide unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, sämtliche gemeldete Fehler rechtzeitig zu beheben, vorausgesetzt, dass (a) das Mitglied AllRide eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und seiner Reproduzierbarkeit übermittelt und (b) dies abhängig von der Priorität des Fehlers erfolgt, welche von AllRide nach eigenem Ermessen bestimmt wird.

    4. Wenn die Analyse durch AllRide ergibt, dass eine von dem Mitglied gemeldete Störung tatsächlich nicht aufgetreten ist oder nicht der Plattform zuzuschreiben ist, kann AllRide dem Mitglied diejenigen Kosten, die AllRide nachweislich in Verbindung mit einer solchen Analyse entstanden sind, in Rechnung stellen.

    5. Die Kosten für die Wartung und den Support sind in der Mitgliedschaftsgebühr enthalten.

       

  4. Verfügbarkeit der Plattform

    1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr durch das Mitglied stellt AllRide dem Mitglied die Plattform nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer 9 zur Verfügung.

    2. AllRide unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Mitglied die Plattform über das Internet nicht weniger als neunundneunzig (99 %) des Kalenderjahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, ausgenommen (a) temporäre Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch AllRide oder durch Drittanbieter sowie (b) Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die AllRide keinen Einfluss hat. AllRide unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Plattform im Voraus anzukündigen. 

    3. Dem Mitglied ist bewusst und das Mitglied erkennt an, dass der mitgliedsseitige Zugang zu der Plattform, wie etwa ein Internetzugang des Mitglieds, von AllRide nicht gewährleistet werden kann, und dass AllRide nicht für Ausfälle der Internetverbindung oder der Technischen Ausstattung des Mitglieds haftet.

       

  5. Mitgliedschaftsgebühr | Zahlungsbedingungen | Aufrechnungsbeschränkung

    1. Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Mitgliedschaft vereinbarte Gebühr (die „Mitgliedschaftsgebühr“) an AllRide zu zahlen.

    2. AllRide ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) die Mitgliedschaftsgebühr ohne Angabe von Gründen für den Folgemonat anzuheben oder zu verringern

    3. Das Mitglied ist verpflichtet, zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu verwenden.

    4. AllRide ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) das Austellen von Fahrkarten und Gutscheinen sofort einzustellen, sowie den Zugang des Mitglieds zu der Plattform in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht sofort nach deren Fälligkeitsdatum bei AllRide eingehen.

    5. Schlägt der Forderungseinzug für die Mitgliedschaftsgebühr fehl, trägt das Mitglied die dafür anfallenden und von ihm zu vertretenden Mehrkosten. Für den Fall einer Rücklastschrift (z. B. aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung, nicht bestehendem Konto oder unberechtigtem Widerspruch) ermächtigt das Mitglied AllRide, die betreffende Lastschrift neu einzureichen, wobei das Mitglied an AllRide zur Zahlung einer  Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,50 pro Rücklastschrift verpflichtet ist, sofern es die Rücklastschrift zu vertreten hat. Weitergehende Forderungen von AllRide bleiben davon unberührt. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.

    6. Das Mitglied ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von AllRide aufzurechnen, wenn seine Forderungen (a) rechtskräftig festgestellt wurden; (b) unbestritten sind; oder (c) von AllRide anerkannt wurden.

    7. Ist das Mitglied nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haftet das Mitglied bzw. Sorgeberechtigte und Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus diesen Mitgliedschaftsbedingungen

       

  6. Gutscheine | Empfehlungen

    1. Gutscheine, die nicht käuflich zu erwerben sind, sondern die AllRide im Rahmen von Werbekampagnen kostenlos ausgibt („Aktionsgutscheine“), sind nur auf der Plattform und/oder auf den Plattformen der betreffenden Partnern und nur in dem darin angegebenen Zeitraum gültig. Es gelten die Gutscheinbedingungen des jeweiligen Aktionsgutscheins. Aktionsgutscheine sind nicht übertragbar. Einzelne Leistungen können von einer Aktionsgutscheinaktion ausgeschlossen sein. Nicht eingelöste Aktionsgutscheine können durch AllRide jederzeit deaktiviert werden. Aktionsgutscheine können nur einmalig eingelöst werden und können nicht miteinander kombiniert werden. Wenn der Wert des Aktionsgutscheins für eine vollständige Bezahlung nicht ausreicht, kann das Mitglied die Differenz mit den von AllRide angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgleichen. Wenn der Wert des Aktionsgutscheins den Wert des zu zahlenden Betrages überschreitet, verfällt das Restguthaben des Aktionsgutscheins und wird von AllRide nicht erstattet. Im Falle eines Widerrufs ist das Mitglied nicht berechtigt, die Erstattung des auf einen Aktionsgutschein entfallenden Betrages zu verlangen.

    2. Gutscheine, die käuflich zu erwerben sind („Geschenkgutscheine“), sind nur auf der Plattform und nur gemäß den Gutscheinbedingungen des jeweiligen Geschenkgutscheins gültig. Wenn der Wert des Geschenkgutscheins für die vollständige Bezahlung nicht ausreicht, kann das Mitglied die Differenz mit den von AllRide angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgleichen. Etwaiges Restguthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst, sondern verfallen am Ende des jeweiligen Monats. Geschenkgutscheine können nicht für den Kauf weiterer Geschenkgutscheine verwendet werden. 

    3. Das Mitglied kann weitere Personen als neues Mitglied werben, indem es dieser Person einen in dessen Mitgliedskonto hinterlegten persönlichen Empfehlungscode zur Verfügung stellt. Schließt die jeweilige Person unter Angabe des Empfehlungscodes erfolgreich eine Mitgliedschaft ab, erhält nur das Mitglied ein bestimmtes Guthaben in seinem Mitgliedskonto, jeweils gemäß den jeweiligen Empfehlungsbedingungen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft verfällt das Guthaben und wird von AllRide nicht erstattet. 

    4. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Gutscheine für Fremdangebote von Partnern öffentlich zur Verfügung zu stellen oder kommerziell zu nutzen. Persönliche Empfehlungscodes sind ausdrücklich hiervon ausgenommen.

       

  7. Laufzeit | Kündigung 

    1. Die Mitgliedschaft beginnt zu dem darin vereinbarten Zeitpunkt und läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. AllRide oder das Mitglied können die Mitgliedschaft jederzeit innerhalb der für die Mitgliedschaft vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündigen. 

    2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn (a) das Mitglied sich für länger als dreißig (30) Tage im Zahlungsrückstand befindet;(b) das Mitglied vorsätzlich falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht,(c) das Mitglied Dritten unberechtigt die Nutzung seiner Mitgliedschaft ermöglicht,(d) das Mitglied gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5 und  6 verstößt, oder (e) das Mitglied gegen die Pflichten gemäß Ziffer 7.6 verstößt.

    3. Kündigt das Mitglied die Mitgliedschaft ordentlich während einer Pause, wird die Kündigung, soweit nicht anders vereinbart, zum Ende des auf die Pause folgenden nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Pausiert das Mitglied die Mitgliedschaft nach einer erklärten ordentlichen Kündigung, so wird die Kündigung, soweit nicht anders vereinbart, erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie ohne Pause wirksam geworden wäre, jedoch verlängert um die Dauer der jeweiligen Pause. 

    4. Zeitlich beschränkte Vergünstigungen einer Mitgliedschaft (etwa durch Aktionsgutscheine und Empfehlungscodes) sind von einer Pause nicht betroffen und können daher auch während einer Pause auslaufen.

       

  8. Eingeschränkte Gewährleistung für die Plattform

    1. Es obliegt dem Mitglied, zu überprüfen, ob die Plattform, wie in der Dokumentation beschrieben, seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Dem Mitglied sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Plattform bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Plattform werden durch diese Bedingungen, die Mitgliedschaft und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen oder Bedingungen werden nur dann Bestandteil der Mitgliedschaft, wenn das Mitglied und AllRide dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben oder wenn AllRide dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Abgabe einer Garantie ist nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung von AllRide schriftlich bestätigt wird.

    2. AllRide gewährleistet, dass die Plattform die wesentlichen Funktionen aufweist, die in der jeweils aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Plattform beschrieben sind. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist AllRide verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Plattform so anzupassen, dass sie im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Sofern AllRide nicht in der Lage ist, diese Funktion innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige des Verstoßes im Wesentlichen wiederherzustellen, ist das Mitglied dazu berechtigt, die Mitgliedschaft durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der Mitgliedschaftsgebühr zu erhalten, die von dem Mitglied gegebenenfalls im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu der Plattform bezahlt worden sind. Das Mitglied darf die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn das Mitglied AllRide derartige Verstöße schriftlich anzeigt und die Plattform in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung von AllRide für das Bestehen anfänglicher Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen des Mitglieds, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 17. Etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Ziffer 13.2 unberührt.

       

  9. Eigentums- und Schutzrechte | Mitgliedsinhalte | Updates

    1. AllRide und seine etwaigen Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der Plattform. Das Mitglied erkennt an, dass die nach der Mitgliedschaft gewährten Rechte dem Mitglied keine Eigentumsrechte an der Plattform verschaffen. 

    2. Sämtliche Rechte an den Mitgliedsinhalten, sowie an Daten, die auf den Mitgliedsinhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben beim Mitglied. Das Mitglied gewährt AllRide ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Mitgliedsinhalte ausschließlich in Verbindung mit der Bereitstellung der Plattform, auch anderen Mitgliedern und Partnern gegenüber, zu nutzen.

    3. AllRide behält sich das Recht vor, neue Versionen und Updates der Plattform, insbesondere Veränderungen der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen der Plattform, vorzunehmen, insbesondere soweit diese zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind oder zwingende technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erfordern.

       

  10. Datenschutz

    1. Das Mitglied und AllRide werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, einhalten.

    2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AllRide wird in AllRide Datenschutzerklärung näher erläutert, die auf der offiziellen Website von AllRide abgerufen werden kann.

       

  11. Freistellungsverpflichtung

    1. Unbeschadet der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung des Mitglieds ist das Mitglied verpflichtet, AllRide und etwaige Verbundene Unternehmen von AllRide, Beschäftigte und Subunternehmer sowie Lieferanten und Händler von AllRide auf Kosten des Mitglieds gegen Forderungen Dritter zu verteidigen, davon freizustellen und AllRide schadlos zu halten, soweit solche Forderungen aus einem Verstoß gegen Ziffer 6 oder anderweitig im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch das Mitglied entstehen oder geltend gemacht werden. Das Mitglied ist verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung rechtskräftig zum Nachteil von AllRide festgestellt werden, in vollem Umfang zu bezahlen. Ein „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das AllRide direkt oder indirekt kontrolliert, das von AllRide kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit AllRide steht bzw. das eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von AllRide ist, wobei unter ‚Kontrolle‘ der direkte oder indirekte Besitz von mindestens einundfünfzig Prozent (51 %) der Anteile oder der wirtschaftlichen Berechtigung an einem Unternehmen zu verstehen ist.

    2. In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 16 hat AllRide das Mitglied umgehend über eine Forderung Dritter zu informieren, aufgrund derer AllRide annimmt, berechtigt zu sein, vom Mitglied Freistellung zu verlangen. Unterlässt AllRide eine solche Information, entbindet dies das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer 16, es sei denn, das Unterlassen der Information beeinträchtigt die Rechtsverteidigung des Mitglieds gegen eine solche Forderung wesentlich. AllRide kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es dem Mitglied, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu ergreifen und etwaige Vergleichsverhandlungen zu führen. Ein Vergleich, der AllRide rechtlich binden würde, wird erst wirksam, wenn AllRide ihm schriftlich zugestimmt hat; die Zustimmung darf von AllRide nicht ungerechtfertigt verweigert, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

       

  12. Haftungsbeschränkung

    1. AllRide haftet unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch AllRide, AllRide gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch AllRide, AllRide gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (c) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (d) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

    2. AllRide haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch AllRide, AllRide gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über die Mitgliedschaft erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von AllRide, AllRide gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von AllRide der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für AllRide zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

    3. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 17.1 und 17.2 haftet AllRide nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch AllRide, AllRide gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

    4. AllRide haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn das Mitglied ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.

    5. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 17.1 ist die Haftung von AllRide für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag von einhundertfünfzig Prozent (150 %) der Summe der Mitgliedschaftsgebühren unter der betroffenen Mitgliedschaft.

    6. AllRide steht nicht dafür ein, dass das Mitglied durch die Nutzung der Plattform einen bestimmten Zielort erreicht. Die Teilnahme an Mobilitätsangeboten erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds. Für die Verspätung, den Ausfall oder Verschiebung und sonstige Leistungsmängel von Mobilitätsangeboten wird von AllRide gegenüber dem Mitglied eine Haftung nur insoweit übernommen, als nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der involvierten Partner diese eine solche Haftung übernehmen. AllRide pflegt die jeweils aktuellen wesentlichen Regelungen der Partner dazu laufend in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.Ebenso wird beschränkte Haftung für jegliche sonstigen Leistungsmängel bei der Durchführung von Fremdangeboten der Partner übernommen. Im Übrigen ist die Haftung von AllRide ausgeschlossen. 

    7. Das Mitglied haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen zu vertreten sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Mitglied kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt AllRide vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. AllRide haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch Mobilitätsangebote von AllRide und/oder durch Fremdangebote der Partner (insbesondere bei Nutzung von Elektrokleinstfahrzeuge), welche durch das Mitglied oder dessen Mitverschulden verursacht wurden. Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

    8. AllRide übernimmt keine Haftung und Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit oder Nutzung des Onlineshops sowie der mobilen App.

    9. Eine über die in dieser Ziffer 17 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von AllRide ist ausgeschlossen.

       

  13. Widerrufsbelehrung

    1. Dem Mitglied steht folgendes Widerrufsrecht zu: Du hast das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

    2. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für das Deutschlandticket.  Für das Deutschlandticket gelten die gesetzlichen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.

    3. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Abschlusses des Vertrages. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, die AllRide GmbH (Geschäftssitz: Hackescher Markt 210178 Berlin, Deutschland; E-Mail-Adresse:  info@ticket-plus.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kannst Du das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
      Folgen des Widerrufs:

      1. Rückerstattung: Widerrufst du diesen Vertrag, erstatten wir dir alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (außer bei Sonderlieferungen), innerhalb von 14 Tagen zurück. Für die Bearbeitung berechnen wir eine Gebühr von 5€. Weitere Kosten entstehen dir nicht.

      2. Hast du zugestimmt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    4. Muster-Widerrufsformular
      Wenn du den Vertrag widerrufen willst, kannst du dazu z. B. das folgende Formular ausfüllen und per E-Mail an die AllRide GmbH, Hackescher Markt 210178 Berlin, Deutschland,  info@ticket-plus.app senden:

       

      1. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
        Bestellt am (*):
        erhalten am (*):
        Dein Name:
        Deine Anschrift:
        Datum:
        (*) = Unzutreffendes streichen

        Ende der Widerrufsbelehrung

 

  1. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass AllRide vor Ablauf der in Ziffer 18.1 genannten Widerrufsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt. Im Falle eines Widerrufs ist das Mitglied gegenüber AllRide zum Wertersatz in Höhe von EUR 58,00 pro in Anspruch genommenem Mobilitätsangebot verpflichtet.

     

  1. Übertragung | Novation | Abtretungsverbot

    1. AllRide ist berechtigt, den Vertrag über die Mitgliedschaft und/oder damit verbundene Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, dass eine solche Übertragung die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft nicht beeinträchtigt. 

    2. Auf Verlangen von AllRide wird das Mitglied mit einem Dritten unverzüglich eine Novationsvereinbarung abschließen, um AllRide die Ausübung der Rechte gemäß Ziffer 19.1 zu ermöglichen.

    3. Das Mitglied darf seine Rechte oder Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft und diesen Bedingungen nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von AllRide abtreten. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche.

       

  2. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen | Aktualisierungen

    1. Die Mitgliedschaft einschließlich dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Mitglied und AllRide in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

    2. AllRide kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Mitglied in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Das Mitglied kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Mitglied angenommen, wenn das Mitglied der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. AllRide wird das Mitglied in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

       

  3. Geltendes Recht | Verbraucherschlichtungsstelle

    1. Die Mitgliedschaft und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit der Mitgliedschaft oder ihrem Gegenstand oder ihrem Abschluss entstehen, unterliegen den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (also derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann). Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Die Europäische Kommission betreibt eine online Schiedsstelle welche über diesen Link zu erreichen ist. AllRide ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht bereit.

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