Publisher Service Agreement von AllRide GmbH

Hackescher Markt 2 | 10178 Berlin | Germany

nachfolgend „AllRide“ –

Version 1.0

Präambel

AllRide bietet unter der Bezeichnung „TicketPlus+“ ein technisches System zur Durchführung von erfolgsbasierten Marketingprogrammen im Internet an. AllRide agiert dabei sowohl als Plattformbetreiber als auch als Advertiser. Im Rahmen dieses Programms vermarktet AllRide das Produkt TicketPlus+, das durch Publisher mittels Affiliate-Marketing beworben wird. Der Publisher erhält eine Vergütung für jede erfolgreiche Transaktion, die durch seine Werbemaßnahmen vermittelt und abgeschlossen wird. Die Vertragsbeziehung besteht direkt zwischen AllRide und dem Publisher. AllRide stellt die Plattform und das Produkt TicketPlus+ bereit und zahlt die Vergütungen im eigenen Namen. Die Kommunikation und Abwicklung von Transaktionen erfolgen ausschließlich über AllRide. Der Vertrag zwischen Publisher und AllRide wird online abgeschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. AllRide ermöglicht es dem Publisher, durch das Akzeptieren dieser Vereinbarung, am Marketingprogramm für TicketPlus+ teilzunehmen. 
  2. Die Leistungen von AllRide umfassen sowohl die Bereitstellung der Plattform als auch die Rolle des Advertisers, dessen Produkt (TicketPlus+) durch die Publisher beworben wird.

§ 2 Vergütung des Publishers

  1. Der Publisher hat Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1,00 € (in Worten: ein Euro) pro erfolgreich vermittelten Kunden. Ein Kunde gilt als erfolgreich vermittelt, wenn dieser auf der Internetplattform von AllRide ein beliebiges Produkt rechtskräftig erwirbt und die Zahlung auf einem Konto von AllRide eingegangen ist und nicht innerhalb von 90 Tagen storniert wurde. Zur Nachweisführung stellt AllRide dem Publisher einen spezifisch generierten Web-Link (“Affiliate-Link”) zur Verfügung, durch den der Kunde bis zum Abschluss des Kaufvorgangs auf der Website von AllRide nachverfolgt werden kann. Die Vergütung des Publishers erfolgt ausschließlich für nachweisbare Verkäufe, die über diesen spezifischen Affiliate-Link getätigt werden.
  2. AllRide legt die Vergütungssätze für vermittelte Transaktionen im Rahmen des Programms fest und kann diese jederzeit frei verändern und anpassen, sofern der Publisher darüber informiert wurde (Einfache E-Mail ausreichend). Eine Genehmigung des Publisher für eine angepasste Vergütung ist nicht notwendig.
  3. Die Vergütung versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern und soweit diese anfällt.
  4. Der Publisher erwirbt Vergütungsansprüche direkt gegen AllRide, da AllRide sowohl die Plattform als auch den Advertiser darstellt. AllRide haftet jedoch nicht für ausbleibende Zahlungen von anderen Dritten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Monatlich erhält der Publisher eine Abrechnungsübersicht inkl. aller erfolgreich vermittelten Transaktionen mittels des Affiliate-Links über die bereitgestellte Plattform von AllRide 
  2. AllRide stellt dem Publisher gemäß der Abrechnungsübersicht die Vergütungsansprüche als Gutschrift in Rechnung und sendet diese Gutschrift per E-Mail an den Publisher. 
  3. Zahlungen von AllRide an den Publisher erfolgen per Überweisung auf ein vom Publisher zuvor angegebenes Konto. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.
  4. Eine Aufrechnung des Publishers mit Gegenforderungen gegen Zahlungsansprüche von AllRide ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 4 Lizenzen/Rechte

  1. Der Publisher erteilt AllRide eine unwiderrufliche, gebührenfreie, räumlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung aller Marken- und Urheberrechte des Publishers im Rahmen des Marketingprogramms. AllRide kann diese Lizenz zur Bewerbung des Produkts TicketPlus+ verwenden.
  2. AllRide gewährt dem Publisher eine widerrufliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz, Links zu TicketPlus+ auf dessen Website oder dessen Social Media Kanal einzubinden und diese im Rahmen der Kampagne zu bewerben. Die Lizenz erlischt, wenn die Vereinbarung endet.

§ 5 Geheimhaltung

  1. AllRide und der Publisher verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Publishers

  1. Der Publisher wird die in den Rahmenbedingungen festgelegten Vorgaben einhalten. Dies beinhaltet u.a. eine Corporate Identity-konforme Nennung der Marke und Verwendung des Logos. 
  2. Der Einsatz von Sub-Publishern bedarf der vorherigen Zustimmung von AllRide.
  3. Der Publisher trägt dafür Sorge, dass dessen Website und / oder dessen Social Media Kanal und deren Inhalte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Der Publisher verpflichtet sich, kein Spam zu betreiben und keine unerwünschten kommerziellen E-Mails zu versenden.
  5. Bei Verstößen gegen diese Pflichten wird eine Vertragsstrafe von mindestens € 5.001,00 fällig.

§ 7 Haftung von AllRide

  1. AllRide haftet nicht für Schäden aller Art, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von AllRide auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Schadensersatzforderungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Zurückweisung des Verlangens gerichtlich geltend gemacht werden.
  4. Die Haftung von AllRide ist auf Höchstbeträge von € 1.000,00 für Sachschäden und € 2.000,00 für Vermögensschäden pro Jahr begrenzt.
  5. Höhere Gewalt entbindet AllRide von der Haftung.

§ 8 Laufzeit/Vertragsbeendigung

  1. Die Laufzeit beginnt mit der zur Verfügungstellung eines individuellen Affliate-Links durch AllRide an den Publisher.
  2. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  5. Nach Beendigung des Vertrages hat der Publisher alle Links zu entfernen und jede weitere Aktivität im Rahmen des Programms zu unterlassen. 
  6. Nach Beendigung des Vertrages hat der Publisher keinen Anspruch auf jegliche Vergütung gemäß § 2 dieses Vertrages. 

§ 9 Datenschutz/Transaktionsdaten

  1. Es gilt die Datenschutzerklärung von AllRide
  2. AllRide ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und zu speichern.
  3. Der Publisher trägt die Verantwortung für die Daten seines Verrechnungskontos.
  4. AllRide wird personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn ein zwingender rechtlicher Grund vorliegt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder können per E-Mail erfolgen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. AllRide kann diese Vereinbarung durch einseitige Erklärung angemessen ändern. Widerspricht der Publisher nicht innerhalb von 4 Wochen, gilt die Änderung als angenommen.

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