Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm „Jobticket+“

 

Version: 1.0

Stand: Mai 2025

1. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
Teilnehmende haben die Möglichkeit, durch eine erfolgreiche Empfehlung des Dienstes „Jobticket+“ eine Empfehlungsprämie zu erhalten. Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn der durch die teilnehmende Person empfohlene Arbeitgeber „Jobticket+“ tatsächlich einführt und innerhalb des ersten Monats nach Einführung durch Mitarbeitende aktiv genutzt wird.

2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Prämie
Der Anspruch auf Auszahlung der Empfehlungsprämie entsteht ausschließlich unter den folgenden kumulativen Voraussetzungen:
a) Der teilnehmenden Person gelingt es, seinen Arbeitgeber von der Einführung des Angebots „Jobticket+“ zu überzeugen.
b) Das empfohlene Unternehmen implementiert den Dienst tatsächlich.
c) Es erfolgt eine tatsächliche, aktive Nutzung des Dienstes durch Mitarbeitende des Unternehmens im ersten Monat nach Implementierung.
d) Die teilnehmende Person muss selbst Mitarbeitende bzw. Mitarbeitender des empfohlenen Unternehmens sein und dies durch geeignete Nachweise (z. B. Kopie des Arbeitsvertrags oder der Gehaltsabrechnung) belegen können.
e) Die teilnehmende Person muss über das Kontaktformular von Jobticket+ aktiv nachweisen, dass sie an dem Anwerben des Unternehmens beteiligt war.

Ohne Erfüllung sämtlicher vorgenannter Bedingungen besteht kein Anspruch auf eine Prämienauszahlung. Die Empfehlungsprämie kann pro Unternehmen nur einmalig ausgezahlt werden. Maßgeblich ist der zeitlich erste Teilnehmende, der das Unternehmen erfolgreich wirbt und den Nachweis gemäß Ziffer e) erbracht hat.

3. Höhe der Empfehlungsprämie
Die Empfehlungsprämie beträgt 1,00 € pro Mitarbeitender bzw. Mitarbeitendem des empfohlenen Unternehmens, der bzw. die „Jobticket+“ im ersten Monat der Nutzung aktiv in Anspruch nimmt. Die maximale Prämienhöhe ist auf 1.000,00 € pro Empfehlung begrenzt. Die Regelung gilt für Unternehmen mit einer Größe von mindestens 10 Mitarbeitenden; auch größere Unternehmen können empfohlen werden. Die maximale Prämienhöhe bleibt jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße auf 1.000,00 € begrenzt.

4. Auszahlungsmodalitäten
Die Prämie wird, vorbehaltlich der Erfüllung aller Voraussetzungen, nach Überprüfung der erfolgreichen Empfehlung und der aktiven Nutzung des Dienstes durch das empfohlene Unternehmen auf ein von der teilnehmenden Person zu benennendes Konto ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nur bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltene Empfehlungsprämie im Rahmen ihrer steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu deklarieren und etwaige daraus resultierende Abgaben zu entrichten. Jobticket+ übernimmt keine Haftung für steuerliche Verpflichtungen oder Konsequenzen, die aus der Auszahlung der Prämie entstehen.

5. Beispielhafte Veranschaulichung
Führt ein durch die teilnehmende Person empfohlener Arbeitgeber „Jobticket+“ ein und wird der Dienst im ersten Monat nach Einführung durch 700 Mitarbeitende genutzt, so beträgt die Prämie 700,00 €.
Führt ein Unternehmen mit 1.700 Mitarbeitenden „Jobticket+“ ein und wird der Dienst im ersten Monat durch alle genutzt, so bleibt die Prämie aufgrund der Begrenzung auf maximal 1.000 € ebenfalls bei 1.000 €.

6. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende von Unternehmen, die selbst Vertragspartner von Jobticket+ sind oder in einem direkten geschäftlichen Verhältnis zu diesem stehen,

  • Mitarbeitende, die im empfohlenen Unternehmen selbst maßgeblich an der Entscheidung zur Einführung von Jobticket+ beteiligt sind oder über die Einführung mitentscheiden (z. B. Mitglieder der Geschäftsführung, Personalabteilung oder vergleichbare Entscheidungspositionen).

7. Ausschluss von der Teilnahme
Jobticket+ behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Verdacht auf Manipulation oder sonstigem missbräuchlichen Verhalten vom Empfehlungsprogramm auszuschließen. Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen, wenn die Voraussetzungen rückwirkend entfallen.

8. Laufzeit und Änderungen
Das Empfehlungsprogramm ist zeitlich unbefristet, kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise beendet oder inhaltlich angepasst werden. Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Für bereits erfolgreich abgeschlossene Empfehlungen gelten die zum Zeitpunkt der Empfehlung gültigen Bedingungen.

9. Datenschutz
Im Rahmen des Empfehlungsprogramms werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Programms verarbeitet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Jobticket+.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

 

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