Allgemeine Kooperationsbedingungen

 

der AllRide GmbH für das „Jobticket+“

Version: 1.0

Stand: April 2025

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Kooperationsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung des „Jobticket+“-Programms der AllRide GmbH („AllRide“) durch Unternehmen („Firmenkunden“). Jobticket+ basiert auf dem Deutschlandticket und weiteren Mobilitätsleistungen und ist ein umfassendes Mobilitätsangebot für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden ein vergünstigtes Ticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bereitstellen möchten.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über ein registriertes Firmenkonto bei AllRide verfügen. Die Buchung und Verwaltung erfolgt über die Plattform „Jobticket+“ von TicketPlus+ (https://www.ticket-plus.app/jobticket-fuer-unternehmen), einem Service der AllRide GmbH.

1.3 Diese Bedingungen gelten als Vertragsabschluss zwischen AllRide und dem Firmenkunden und werden durch die Nutzung der Plattform akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Firmenkunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AllRide hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Jobticket+ muss der Firmenkunde ein Konto bei AllRide registrieren und die erforderlichen Unternehmensdaten angeben.

2.2 Der Firmenkunde beantragt die Teilnahme am Jobticket+ durch eine verbindliche Anmeldung über die Plattform. Die Annahme des Antrags erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail von AllRide und die Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden. Erst mit Zugang dieser Bestätigung und Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden kommt der Vertrag zustande.

2.3 Der Firmenkunde verpflichtet sich, alle angegebenen Unternehmensdaten korrekt und aktuell zu halten.

2.4 Die Registrierung auf der AllRide-Plattform erfolgt kostenfrei. Kosten entstehen für Firmenkunden erst mit der erstmaligen Ausstellung eines Jobticket+.

2.5 Der Vertrag über den Kauf eines Jobticket-Abonnements kommt mit dem jeweils für den Kunden zuständigen KVP („Kundenvertragspartner“ oder „KVP“) zustande.

2.6 Jobticket bezugsberechtigt sind alle in einem Anstellungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer bzw. Mitarbeitenden des Arbeitgeberunternehmens. Die Bezugsberechtigung der Kunden wird beim erstmaligen Jobticket-Vertragsschluss (Neukunden) und danach fortlaufend monatlich (Bestandskunden) in Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeberunternehmen nach Maßgabe der nachstehenden Absätze geprüft.

2.7 Das im Onlineshop angebotene Jobticket-Abonnement stellt kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung bzw. verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Jobticket-Abonnements. Der Vertrag über das Abonnement kommt erst mit der Annahme/Bestätigung der Bestellung durch die AllRide, in Vertretung des KVP, und nach Eintritt der in den folgenden Absätzen bezeichneten aufschiebenden Bedingung zustande. Mit Auswahl des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder “Jetzt kaufen” oder ähnlich gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (verbindliches Angebot) für das Jobticket-Abonnement auf.

2.8 Das Jobticket-Abonnement kann mittels Auswahl der Starttermine und der hinterlegten persönlichen Daten sowie Zahlungsdaten bestellt werden. Als Starttermin kann jeweils der 1. eines Monats ausgewählt werden. Ein Starttermin unmittelbar zum 1. des Monats setzt voraus, dass die entsprechende Bestellung bis zum 25. des jeweiligen Vormonats im Onlineshop eingegangen ist. Vor Bestellabschluss erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten. Er erhält Gelegenheit, etwaige Fehler zu korrigieren oder die Bestellung abzubrechen.

2.9 Der Jobticket Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (hier E-Mail) als Bestellbestätigung.

2.10 Eine Bestellung des Jobtickets durch den Kunden zum 1. eines Monats muss bis zum 25. des Vormonats über die AllRide Plattform im Unternehmensdashboard eingegangen sein. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Richtigkeit der Liste der Mitarbeitenden und bestätigt die Freigabe der Bestellungen direkt im Unternehmensdashboard. Vom Unternehmen freigegebene Kunden erhalten anschließend die Fahrtberechtigung zum 1. des darauffolgenden Monats bzw. zum 1. des ausgewählten Startmonats gemäß den geltenden Tarifbestimmungen (derzeit im Download-Bereich des Onlineshops, in der App verfügbar). Eine entsprechende Prüfung der Bezugsberechtigung erfolgt fortlaufend monatlich für Bestandskunden direkt im Unternehmensdashboard.

2.11 Änderungen, die nicht bis zum 25. des Vormonats im Unternehmensdashboard durch das Unternehmen bestätigt wurden, insbesondere ein Wegfall der Bezugsberechtigung des Kunden, gehen nicht zu Lasten von AllRide oder des KVP. Bei einem Wegfall der Bezugsberechtigung des Kunden endet ein bereits begründetes Vertragsverhältnis nach Maßgabe der Ziffer 5 (Laufzeit, Kündigung). Erfolgt für einen Neukunden keine Ablehnung der Bestellfreigabe durch das Unternehmen zum 25. des Vormonats im Unternehmensdashboard, gilt die Bestellung als automatisch akzeptiert und ein Vertrag über das Jobticket kommt zustande. Hierüber wird der Kunde im Dashboard informiert.

3. Leistungsumfang und Wahl des Finanzierungsmodells

3.1 AllRide stellt den teilnehmenden Mitarbeitenden des Firmenkunden das Deutschlandticket in digitaler Form über die TicketPlus+-Plattform bzw. über die TicketPlus+ App bereit. Das Deutschlandticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket. Tarifänderungen werden automatisch Vertragsinhalt des jeweiligen Abos. Entschädigungen oder Erstattungen bei Verspätungen oder Ausfällen erfolgen gemäß den jeweiligen Regelungen der Verkehrsunternehmen.

3.2 Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt als personalisiertes digitales Ticket, das über die AllRide-App oder eine Partnerplattform abgerufen werden kann. Mitarbeitende erhalten nach Anmeldung eine Bestätigung sowie den Zugang zum Ticket, das nur von der berechtigten Person genutzt werden darf.

3.3 Das Deutschlandticket im Rahmen von Jobticket+ ist ausschließlich für dienstliche und private Fahrten des Mitarbeitenden vorgesehen. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist unzulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Sperrung des Tickets oder zur Kündigung der Teilnahme führen.

3.4 Finanzierungsmodelle: Der Firmenkunde entscheidet sich im Rahmen der Einrichtung für eines der folgenden Modelle zur Kostenübernahme und Abwicklung. Das jeweilige Modell kann für jeden Mitarbeitenden individuell vor der Aktivierung des Tickets gewählt werden:

  • Modell A: 100% Zuschuss (Steuerfreie Gehaltserhöhung): Der Firmenkunde trägt die gesamten Kosten des Tickets sowie die anfallende Servicegebühr. Die Abrechnung erfolgt vollständig gegenüber dem Firmenkunden. Der Mitarbeitende leistet keine Zuzahlung. (Hinweis: Dieses Modell zielt auf die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 15 EStG ab).

  • Modell B: Entgeltumwandlung (Kostenlos für die Firma & steueroptimiert): Der Firmenkunde schließt mit dem Mitarbeitenden eine Vereinbarung zur Herabsetzung des Bruttogehalts in Höhe des regulären Ticketpreises. Der Firmenkunde führt die pauschale Lohnsteuer (gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) ab. Die Abrechnung der Ticketkosten und Servicegebühren erfolgt gegenüber dem Firmenkunden, der diese wirtschaftlich durch die Gehaltsreduktion und Sozialversicherungsersparnis kompensiert.

  • Modell C: Split-Pay (Cashflow optimiert): Die Kosten werden zwischen Firmenkunden und Mitarbeitenden aufgeteilt. Der Firmenkunde verpflichtet sich zur Zahlung eines Mindestzuschusses pro Ticket und Monat gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung des Großkundenrabatts (mindestens 25% des Ausgabepreises, sofern erforderlich). Der Restbetrag wird vom Mitarbeitenden getragen.

    • Der Firmenanteil und die Servicegebühr werden dem Firmenkunden in Rechnung gestellt.

    • Der Eigenanteil des Mitarbeitenden wird direkt vom Mitarbeitenden eingezogen oder dem Firmenkunden in Rechnung gestellt, der diesen im Lohnabzugsverfahren einbehält (je nach technischer Einstellung im Dashboard).

3.5 Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und wird monatlich verlängert, sofern es nicht vom Firmenkunden oder dem Mitarbeitenden fristgerecht pausiert oder gekündigt wird.

3.6 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die AllRide Plattform und den Onlineshop verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von AllRide. AllRide bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

3.7 AllRide ist jederzeit berechtigt, auf der AllRide Plattform und im Onlineshop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. AllRide wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

4. Kosten, Abrechnung und Zahlung

4.1 Die Preisgestaltung des Jobticket+ setzt sich aus dem jeweils gültigen Preis des Deutschlandtickets (abzüglich etwaiger gesetzlicher Rabatte, z.B. 5% Geschäftskundenrabatt) sowie einer von AllRide erhobenen Service-/Verwaltungsgebühr zusammen. Die aktuell gültigen Preise für das Ticket sowie die Höhe der Servicegebühr ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 1) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. AllRide behält sich das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen (z.B. Änderung des Deutschlandticket-Preises durch Bund/Länder) oder wirtschaftlicher Veränderungen vorzunehmen. Firmenkunden werden über etwaige Preisänderungen mindestens zwei Wochen im Voraus in Textform informiert.

4.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Rechnungsstellung, je nach Vereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die hinterlegte Rechnungsadresse des Firmenkunden.

4.3 Sofern die Zahlung nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kann AllRide die Bereitstellung der Tickets aussetzen.

4.4 Die Zahlungsmodalitäten des SEPA-Lastschriftverfahrens gestalten sich wie folgt: Für die Beauftragung eines SEPA-Lastschriftmandats sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine deutsche, österreichische oder Schweizer Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer monatlichen Zahlung erforderlich. Mit Abschluss der Bestellung erteilt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ermächtigung, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

4.5 AllRide ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Firmenkunden von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit, Inkassomaßnahmen einzuleiten. Die Kosten hierfür trägt der Firmenkunde.

4.6 Im Falle einer Insolvenz des Firmenkunden richten sich die Ansprüche von AllRide nach den geltenden deutschen Insolvenzgesetzen.

5. Laufzeit, Kündigung und Pausierung

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist immer bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich.

5.2 Der Firmenkunde kann die Teilnahme einzelner Mitarbeitender bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat durch eine Kündigung des Mitarbeitenden beenden.

5.3 Eine Pausierung des Deutschlandtickets ist bis 24 Stunden vor Monatsende über die Plattform möglich. Die Pausierung kann nur für volle Kalendermonate erfolgen. In den Einstellungen des Unternehmens-Dashboards kann festgelegt werden, ob die Mitarbeitenden ihr Jobticket eigenständig pausieren können oder ob dies nur durch das Unternehmen erfolgen kann. Im Falle der Pause eines Jobticket+ durch das Unternehmen oder die Mitarbeitenden nach dem zwanzigsten Tag des Vormonats für den Folgemonat, ist das Unternehmen ungeachtet der Pause zur Entrichtung des vollen Betrages für das Jobticket+ verpflichtet; dieser wird im Folgemonat gutgeschrieben.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 AllRide haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Leistungsstörungen der Verkehrsbetriebe. Entschädigungen richten sich nach den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

6.2 Die Haftung von AllRide ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.3 Besonderer Haftungsausschluss für steuerliche Modelle (insb. Entgeltumwandlung): AllRide stellt dem Firmenkunden Informationen, Musterdokumente und Plattformfunktionen zur Abbildung der in Ziffer 3.4 genannten Modelle (insbesondere Modell B „Entgeltumwandlung“) zur Verfügung. Diese dienen lediglich der Unterstützung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Der Firmenkunde ist allein verantwortlich für die korrekte lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verbuchung und Abführung der Beiträge in seiner Lohnbuchhaltung. AllRide haftet ausdrücklich nicht für Schäden oder Nachteile, die dem Firmenkunden dadurch entstehen, dass:

  • a) die interne Verbuchung im Unternehmen des Firmenkunden fehlerhaft erfolgt,

  • b) die tatsächlichen Einsparungen von den in Beispielrechnungen oder Werbematerialien dargestellten Werten abweichen (da diese auf pauschalisierten Annahmen, Steuerklassen und Beitragsbemessungsgrenzen beruhen),

  • c) die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Pauschalversteuerung (z.B. § 40 Abs. 2 EStG) im konkreten Einzelfall nicht vorliegen.

7. Datenschutz

7.1 AllRide verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Mitarbeitenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

7.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von AllRide einsehbar.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.

8.2 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Firmenkunden in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal, mit einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Widerspricht der Firmenkunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

Anlage 1: Verwaltungsgebühren für Jobticket+

Die Verwaltungsgebühren für das Jobticket+ sind wie folgt gestaffelt:

Funktion

Monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden (aktiv und/oder pausiert)

Basis Service Fee (erforderlich)

1€ / Mitarbeitenden / Monat

je HR-Integration via API Schnittstelle

1€ / Mitarbeitenden / Monat

je Payroll Integration (z.B. DATEV)

1€ / Mitarbeitenden / Monat

Hinweis: Die monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden wird unabhängig vom Status des Mitarbeitenden (pausiert oder aktiv) erhoben. Eine Befreiung von diesen Kosten ist ausschließlich durch die Löschung des Mitarbeitenden möglich.

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