Allgemeine Kooperationsbedingungen
der AllRide GmbH für das „Jobticket+“
Version: 1.0
Stand: April 2025
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Kooperationsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung des „Jobticket+“-Programms der AllRide GmbH („AllRide“) durch Unternehmen („Firmenkunden“). Jobticket+ basiert auf dem Deutschlandticket und weiteren Mobilitätsleistungen und ist ein umfassendes Mobilitätsangebot für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden ein vergünstigtes Ticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bereitstellen möchten.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über ein registriertes Firmenkonto bei AllRide verfügen. Die Buchung und Verwaltung erfolgt über die Plattform „Jobticket+“ von TicketPlus+ (https://www.ticket-plus.app/jobticket-fuer-unternehmen), einem Service der AllRide GmbH.
1.3 Diese Bedingungen gelten als Vertragsabschluss zwischen AllRide und dem Firmenkunden und werden durch die Nutzung der Plattform akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Firmenkunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AllRide hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Registrierung
2.1 Zur Nutzung des Jobticket+ muss der Firmenkunde ein Konto bei AllRide registrieren und die erforderlichen Unternehmensdaten angeben.
2.2 Der Firmenkunde beantragt die Teilnahme am Jobticket+ durch eine verbindliche Anmeldung über die Plattform. Die Annahme des Antrags erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail von AllRide und die Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden. Erst mit Zugang dieser Bestätigung und Bestätigung der E-Mail des Firmenkunden kommt der Vertrag zustande.
2.3 Der Firmenkunde verpflichtet sich, alle angegebenen Unternehmensdaten korrekt und aktuell zu halten.
2.4 Die Registrierung auf der AllRide-Plattform erfolgt kostenfrei. Kosten entstehen für Firmenkunden erst mit der erstmaligen Ausstellung eines Jobticket+ .
2.5 Der Vertrag über den Kauf eines Jobticket -Abonnements kommt mit dem jeweils für den Kunden zuständigen KVP („Kundenvertragspartner“ oder „KVP“) zustande.
2.6 Jobticket bezugsberechtigt sind alle in einem Anstellungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer bzw. Mitarbeitenden des Arbeitgeberunternehmen. Die Bezugsberechtigung der Kunden wird beim erstmaligen Jobticket-Vertragsschluss (Neukunden) und danach fortlaufend monatlich (Bestandskunden) in Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeberunternehmen nach Maßgabe der nachstehenden Absätze geprüft.
2.7 Das im Onlineshop angebotene Jobticket-Abonnement stellt kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung bzw. verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Jobticket-Abonnements. Der Vertrag über das Abonnement kommt erst mit der Annahme/Bestätigung der Bestellung durch die AllRide, in Vertretung des KVP, und nach Eintritt der in den folgenden Absätzen bezeichneten aufschiebenden Bedingung zustande. Mit Auswahl des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder “Jetzt kaufen” oder ähnlich gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (verbindliches Angebot) für das Jobticket -Abonnement auf.
2.8 Das Jobticket-Abonnement kann mittels Auswahl der Starttermine und der hinterlegten persönlichen Daten sowie Zahlungsdaten bestellt werden. Als Starttermin kann jeweils der 1. eines Monats ausgewählt werden. Ein Starttermin unmittelbar zum 1. des Monats setzt voraus, dass die entsprechende Bestellung bis zum 25. des jeweiligen Vormonats im Onlineshop eingegangen ist. Vor Bestellabschluss erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten. Er erhält Gelegenheit, etwaige Fehler zu korrigieren oder die Bestellung abzubrechen.
2.9 Der Jobticket Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (hier E-Mail) als Bestellbestätigung.
2.10 Eine Bestellung des Jobtickets durch den Kunden zum 1. eines Monats muss bis zum 25. des Vormonats über die AllRide Plattform im Unternehmensdashboard eingegangen sein. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Richtigkeit der Liste der Mitarbeitenden und bestätigt die Freigabe der Bestellungen direkt im Unternehmensdashboard. Vom Unternehmen freigegebene Kunden erhalten anschließend die Fahrtberechtigung zum 1. des darauffolgenden Monat bzw. zum. 1 des ausgewählten Startmonats gemäß den geltenden Tarifbestimmungen (derzeit im Download-Bereich des Onlineshops, in der App verfügbar). Eine entsprechende Prüfung der Bezugsberechtigung erfolgt fortlaufend monatlich für Bestandskunden direkt im Unternehmensdashboard.
2.11 Änderungen, die nicht bis zum 25. des Vormonats im Unternehmensdashboard durch das Unternehmen bestätigt wurden, insbesondere ein Wegfall der Bezugsberechtigung des Kunden, gehen nicht zu Lasten von AllRide oder des KVP. Bei einem Wegfall der Bezugsberechtigung des Kunden endet ein bereits begründetes Vertragsverhältnis nach Maßgabe der Ziffer 10 Abs. 3. Erfolgt für einen Neukunden keine Ablehnung der Bestellfreigabe durch das Unternehmen zum 25. des Vormonats im Unternehmensdashboard, gilt die Bestellung als automatisch akzeptiert und ein Vertrag über das Jobticket kommt zustande. Hierüber wird der Kunde im Dashboard informiert.
3. Leistungsumfang und Bereitstellung des Deutschlandtickets
3.1 AllRide stellt den teilnehmenden Mitarbeitenden des Firmenkunden das Deutschlandticket in digitaler Form über die TicketPlus+-Plattform bzw. über die TicketPlus+ App bereit. Das Deutschlandticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket. Tarifänderungen werden automatisch Vertragsinhalt des jeweiligen Abos. Entschädigungen oder Erstattungen bei Verspätungen oder Ausfällen erfolgen gemäß den jeweiligen Regelungen der Verkehrsunternehmen.
3.2 Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt als personalisiertes digitales Ticket, das über die AllRide-App oder eine Partnerplattform abgerufen werden kann. Mitarbeitende erhalten nach Anmeldung eine Bestätigung sowie den Zugang zum Ticket, das nur von der berechtigten Person genutzt werden darf.
3.3 Das Deutschlandticket im Rahmen von Jobticket+ ist ausschließlich für dienstliche und private Fahrten des Mitarbeitenden vorgesehen. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist unzulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Sperrung des Tickets oder zur Kündigung der Teilnahme führen.
3.4 Firmenkunden können für ihre Mitarbeitenden eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme des Deutschlandtickets vereinbaren. Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss von mindestens 25 % (14,50 €) pro Monat pro Arbeitnehmer zu zahlen, sofern der Rabatt von 5% beansprucht wird. Der maximale Eigenanteil der Arbeitnehmenden pro Ticket darf in dem Fall 40,60 € (55,10 € – 14,50 €) nicht überschreiten. Der Firmenkunde verpflichtet sich in diesem Fall ausdrücklich, den steuerfreien Fahrtkostenzuschuss von mindestens 25 % pro Monat pro Arbeitnehmer in jedem Fall zu zahlen.
3.5 Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und wird monatlich verlängert, sofern es nicht vom Firmenkunden oder dem Mitarbeitenden fristgerecht pausiert oder gekündigt wird.
3.6 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die AllRide Plattform und den Onlineshop verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von AllRide. AllRide bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
3.7 AllRide ist jederzeit berechtigt, auf der AllRide Plattform und im Onlineshop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. AllRide wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
4. Kosten, Abrechnung und Zahlung
4.1 Die Preisgestaltung des Jobticket+ setzt sich aus dem jeweils gültigen Preis des Deutschlandtickets sowie einer von AllRide erhobenen Verwaltungsgebühr zusammen. AllRide behält sich das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Veränderungen vorzunehmen. Firmenkunden werden über etwaige Preisänderungen mindestens zwei Wochen im Voraus in Textform informiert. Die aktuellen Kosten für das Jobticket+ belaufen sich für Arbeitgeber auf monatlich 55,10€ brutto (entsprechend 58 € abzüglich eines Rabatts von 5 %), zuzüglich einer Verwaltungsgebühr gemäß Anlage 1.
4.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die hinterlegte Rechnungsadresse des Firmenkunden.
4.3 Sofern die Zahlung nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kann AllRide die Bereitstellung der Tickets aussetzen.
4.4 Die Zahlungsmodalitäten des SEPA-Lastschriftverfahrens gestalten sich wie folgt:
Für die Beauftragung eines SEPA-Lastschriftmandats sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine deutsche, österreichische oder Schweizer Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer monatlichen Zahlung für ein erworbenes Jobticket -Abonnement erforderlich. Mit Abschluss der Bestellung erteilt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Onlineshop einzutragen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann.
4.5 AllRide ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Firmenkunden von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit, Inkassomaßnahmen einzuleiten. Die Kosten hierfür trägt der Firmenkunde.
4.6 Im Falle einer Insolvenz des Firmenkunden richten sich die Ansprüche von AllRide nach den geltenden deutschen Insolvenzgesetzen. AllRide wird seine Forderungen als Insolvenzgläubiger anmelden und ist berechtigt, die ausstehenden Zahlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Hierbei wird AllRide seine Ansprüche entsprechend der Insolvenzordnung (InsO) und unter Berücksichtigung der Sicherungsrechte, sofern vorhanden, durchsetzen. Dies umfasst die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter sowie die Teilnahme an Gläubigerversammlungen. Die Durchsetzung der Forderungen von AllRide erfolgt nach den Maßgaben des Insolvenzverfahrens und unter Beachtung der Rangfolge der Gläubigeransprüche.
5. Laufzeit, Kündigung und Pausierung
5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist immer bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich.
5.2 Der Firmenkunde kann die Teilnahme einzelner Mitarbeitender bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat durch eine Kündigung des Mitarbeitenden beenden.
5.3 Eine Pausierung des Deutschlandtickets ist bis 24 Stunden vor Monatsende über die Plattform möglich. Die Pausierung kann nur für volle Kalendermonate erfolgen und muss für jeden betroffenen Mitarbeitenden einzeln beantragt werden. Eine Pause kann unendlich lange andauern und muss nicht reaktiviert werden. In den Einstellungen des Unternehmens-Dashboards kann festgelegt werden, ob die Mitarbeitenden ihr Jobticket eigenständig pausieren können oder ob dies nur durch das Unternehmen erfolgen kann. Im Falle der Pause eines Jobticket+ durch das Unternehmen oder die Mitarbeitenden nach dem zwanzigsten Tag des Vormonats für den Folgemonat, ist das Unternehmen ungeachtet der Pause zur Entrichtung des vollen Betrages für das Jobticket+ verpflichtet. Die erfolgte Entrichtung wird dem Unternehmen im Folgemonat in Form einer Gutschrift verrechnet. Eine Barauszahlung dieser Gutschrift ist ausgeschlossen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 AllRide haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Leistungsstörungen der Verkehrsbetriebe. Entschädigungen richten sich nach den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.
6.2 Die Haftung von AllRide ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Datenschutz
7.1 AllRide verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Mitarbeitenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
7.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von AllRide einsehbar.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.
8.2 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Firmenkunden in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal, mit einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Widerspricht der Firmenkunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
Anlage 1: Verwaltungsgebühren für Jobticket+
Die Verwaltungsgebühren für das Jobticket+ sind wie folgt gestaffelt:
Funktion | Monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden (aktiv und/oder pausiert) |
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Basis Service Fee (erforderlich) | 1€ / Mitarbeitenden / Monat |
HR-Integration via API Schnittstelle | 1€ / Mitarbeitenden / Monat |
Payroll Integration (z.B. DATEV) | 0,5€ / Mitarbeitenden / Monat |
Hinweis: Die monatliche Verwaltungsgebühr pro Mitarbeitenden wird unabhängig vom Status des Mitarbeitenden (pausiert oder aktiv) erhoben. Eine Befreiung von diesen Kosten ist ausschließlich durch die Löschung des Mitarbeitenden möglich.